back to the Council of Europe internet portal
Ministerkomitee
Terminkalender
Arbeits- und Informationsdokumente
Dokumente der letzten beiden Wochen
Verabschiedete Texte
Pressemitteilungen
Berichterstatter und Arbeitsgruppen
Basisdokumente und Verfahrensordnung
Erweiterte Suche
Struktur und Tätigkeit des Ministerkomitees

 

WAS IST DAS MINISTERKOMITEE?

Das Ministerkomitee ist das Entscheidungsorgan des Europarates. Es setzt sich aus den Außenministern der einzelnen Mitgliedsstaaten oder deren Ständigen diplomatischen Vertretern in Straßburg zusammen. Es ist sowohl ein Regierungsorgan, in dem nationale Lösungsansätze für die Probleme der europäischen Gesellschaft gleichberechtigt diskutiert werden, als auch ein gemeinschaftliches Forum, in dem europaweite Antworten auf anstehende Herausforderungen erarbeitet werden. Gemeinsam mit der Parlamentarischen Versammlung garantiert das Ministerkomitee den Schutz der grundlegenden Werte des Europarates und überwacht die Einhaltung der von den Mitgliedsstaaten eingegangenen Verpflichtungen.

WER SIND DIE MITGLIEDER DES MINISTERKOMITEES?

Minister
Die Außenminister jedes einzelnen Mitgliedsstaates. (aktuelle Ministerliste)

Ständige Vertreter der Außenminister
Im Mai des Jahres 1951 erging vom Ministerkomitee an jeden Mitgliedsstaat die Einladung, einen Ständigen Vertreter zu ernennen, der von nun an in ständigem Kontakt mit dem Europarat stehen würde. Alle Ständigen Vertreter sind seither in Straßburg wohnhaft. Es handelt sich bei ihnen in der Regel um hochrangige Diplomaten im Botschafterrang, sowie in einigen Fällen um Gesandte.

Auf Beschluss des Ministerkomitees kann seit 1952 jeder Minister einen Stellvertreter bestimmen. Die Stellvertreter haben dieselben Entscheidungsbefugnisse wie die Minister. In der Regel ist dieser Stellvertreter auch der Ständige Vertreter des Mitgliedsstaates.

Gewöhnlich wird der zweithöchste Rang in einer Delegation vom „Stellvertretenden Ständigen Vertreter” bekleidet, nicht zu verwechseln mit dem „Ständigen Vertreter (des Außenministers).”
Aktuelles Verzeichnis der Ständigen Vertreter

Sekretariat
Das Sekretariat des Ministerkomitees umfasst etwa 25 Mitarbeiter des Generalsekretariats und steht unter der Leitung des „Sekretärs des Ministerkomitees”, der im Rang eines Generaldirektors steht. Das Sekretariat des Ministerkomitees betreut die Treffen der Außenminister und ihrer Ständigen Vertreter.

WANN TAGT DAS MINISTERKOMITEE?
Minister

Das Komitee trifft sich einmal im Jahr auf Ministerebene. Diese Treffen finden unter der Bezeichnung „Sitzung” gewöhnlich in Straßburg statt und dauern in der Regel einen Tag oder zwei halbe Tage.
Der größte Teil jeder Sitzung ist dem politischen Dialog vorbehalten. Es steht den Ministern frei, über alle Fragen gemeinsamen Interesses zu beraten, mit Ausnahme der Verteidigung.
Das Sitzungsprotokoll bleibt vertraulich; es wird jedoch nach jeder Sitzung ein Abschlusskommunique herausgegeben. Auch eine oder mehrere Erklärungen können von den Ministern abgegeben werden.
Die Sitzungen werden nach den Vorschriften der Geschäftsordnung (4. überarbeitete Ausgabe, 1964) abgehalten und finden gewöhnlich im Sitzungssaal des Ministerkomitees statt.

Ständige Vertreter
Diese wöchentlichen „Treffen der Ständigen Vertreter” finden gewöhnlich ebenfalls im Sitzungssaal des Ministerkomitees statt.
Die Ständigen Vertreter treffen sich dazu noch mehrmals wöchentlich im Rahmen von Ausschüssen, Berichterstattergruppen und Arbeitsgruppen.

WORIN BESTEHEN DIE AUFGABEN DES MINISTERKOMITEES?
Das Ministerkomitee erfüllt eine dreifache Aufgabe:

- als sichtbarer Ausdruck der einzelnen Regierungen, wodurch nationale Lösungsansätze für die Probleme der europäischen Gesellschaften gleichberechtigt vorgetragen werden können;
- als gemeinschaftliches Forum, in dem europaweite Antworten auf die sich stellenden Probleme erarbeitet werden;
- im Verein mit der Parlamentarischen Versammlung als Garant der Werte, zu deren Schutz der Europarat geschaffen wurde.

Tätigkeiten und Arbeitsbereiche des Ministerkomitees:

- Politischer Dialog

- Wechselbeziehungen mit der Parlamentarischen Versammlung

Formen der Beziehungen zwischen dem Ministerkomitee und der Parlamentarischen Versammlung:
             * Satzungsgemäßer Bericht des Ministerkomitees
             * Ersuchen um Stellungnahme an die Versammlung
             * Weiterverfolgung der Empfehlungen der Versammlung
             * Beantwortung mündlicher und schriftlicher Anfragen
             * Gemischter Ausschuss

- Wechselbeziehungen mit dem Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates

- Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten
Das Ministerkomitee ist befugt, europäische Staaten zum Beitritt zum Europarat einzuladen (Artikel 4, 5 und 6 des Statuts).
Es kann die Aussetzung oder Beendigung einer Mitgliedschaft verfügen.
Das Beitrittsverfahren beginnt nach Einreichen des offiziellen Beitrittsantrages damit, dass das Ministerkomitee gemäß Satzungsentschließung (51) 30 die Parlamentarische Versammlung konsultiert. Die Versammlung beschließt eine Stellungnahme, die in den Beschlusstexten veröffentlicht wird.
Wenn das Ministerkomitee zu der Auffassung gelangt, dass ein Staat aufgenommen werden kann, wird der betreffende Staat in einer Entschließung zum Beitritt eingeladen. Die Einladung enthält Angaben über die Zahl der Sitze, über die der neue Mitgliedsstaat in der Parlamentarischen Versammlung verfügen wird, sowie über die Höhe seines Beitrags zum Etat des Europarates (Artikel 6 des Statuts). Seit kurzem schreiben diese Beitrittseinladungen auch die Erfüllung verschiedener Bedingungen im Bereich demokratischer Reformen seitens der betrittswerbenden Staaten vor.
Nachdem diese Einladung erfolgt ist, wird die Mitgliedschaft durch die Hinterlegung einer Beitrittsurkunde beim Generalsekretär wirksam. Diese Hinterlegung erfolgt in der Regel durch den Außenminister.

- Überwachung der Einhaltung eingegangener Verpflichtungen durch die Mitgliedsstaaten

- Beschluss von Konventionen und Abkommen
In Artikel 15.a des Statuts heißt es, das Ministerkomitee habe den Auftrag, durch seine Tätigkeit das Erreichen der Ziele des Europarates zu unterstützen, unter anderem durch den Beschluss von Konventionen und Abkommen.
Bisher wurden 198 solcher Vertragstexte zur Zeichnung aufgelegt. Der bekannteste ist die Europäische Menschenrechtskonvention.
Der endgültige Beschluss aller Vertragstexte erfolgt durch das Ministerkomitee. Laut Artikel 20 des Statuts erfordert die Annahme eines Vertragstextes: - eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen;
                       - eine Mehrheit der Stimmberechtigten.

Diese Mehrheiten sind auch für die Veröffentlichung von Vertragskommentaren erforderlich.
Das Ministerkomitee legt auch den Termin für die Zeichnungseröffnung von Verträgen fest.
Konventionen sind für Staaten, die sie ratifizieren, bindend.

- Verabschiedung von Empfehlungen an Mitgliedsstaaten

Artikel 15.b des Statuts sieht vor, dass das Ministerkomitee in Bereichen, in denen es eine gemeinsame Politik vertritt, Empfehlungen an die Regierungen verabschieden kann.
Gemäß Artikel 20 des Statuts erfordert die Verabschiedung einer Empfehlung:
                      - die Einstimmigkeit der anwesenden Vertreter;
                      - eine Mehrheit der Stimmberechtigten.

Anlässlich des Treffens 519a im November 1994 beschlossen die Ständigen Vertreter, das Abstimmungsverfahren flexibler zu gestalten und vereinbarten in einem „Gentleman's Agreement”, die Empfehlungen von der Erfordernis der Einstimmigkeit auszunehmen.

Empfehlungen sind für Mitgliedsstaaten nicht bindend.

Seit 1993 beschließt das Ministerkomitee auch Empfehlungen in Erfüllung seiner Aufgabe bei der Umsetzung der Europäischen Sozialcharta (Artikel 29 der Sozialcharta).

Empfehlungen aus den Jahren vor 1979 wurden in der Reihe „Entschließungen” veröffentlicht.

Das Statut ermöglicht es dem Ministerkomitee, sich von den Mitgliedsstaaten über erfolgte Maßnahmen im Zusammenhang mit den Empfehlungen informieren zu lassen (Artikel 15b). Anlässlich ihrer 405. Sitzung im Jahre 1987 verabschiedeten die Ständigen Vertreter eine Mitteilung an die Regierungsausschüsse (Lenkungsausschüsse und Fachausschüsse), in der diese zu einer verbesserten Überwachung der Umsetzung der Empfehlungen und Entschließungen aufgerufen wurden.

- Beschluss des Haushalts
Nach Artikel 38.c des Statuts ist es Aufgabe des Generalsekretärs, dem Ministerkomitee alljährlich einen Budgetentwurf zur Genehmigung vorzulegen.
Der Budgetentwurf wird den Ständigen Vertretern jeweils im November vorgelegt. Er wird dann gemeinsam mit dem Arbeitsprogramm in Form von Entschließungen angenommen.
Gemäß Artikel 29 der Finanzverordnung (in der revidierten Fassung, Mai 1997) steht den Ständigen Vertretern ein Finanzausschuss zur Seite. Er setzt sich aus elf unabhängigen Experten zusammen, die vom Ministerkomitee auf Vorschlag der Regierungen der Mitgliedsländer ernannt werden.
Eine gekürzte Fassung des beschlossenen Haushalts ist jeweils auch in elektronischer Form verfügbar.

- Beschluss und Überwachung des Arbeitsprogramms
Seit 1966 organisiert, plant und budgetiert der Europarat seine Tätigkeiten gemäß einem jährlichen Arbeitsprogramm, das unter der Bezeichnung „Intergovernmental Programme of Activities" veröffentlicht wird.
Die Ständigen Vertreter beschließen das Arbeitsprogramm jeweils gegen Jahresende, und sind in der Folge mit der Überwachung seiner Durchführung betraut.
Artikel 17 des Statuts ermächtigt das Ministerkomitee zur Einsetzung von „Beratenden oder technischen Ausschüssen.” Dies führte zur Gründung von etwa 30 Lenkungsausschüssen und einer weiteren großen Zahl von Ad-hoc-Expertenausschüssen, die das Ministerkomitee bei der Durchführung des Arbeitsprogramms unterstützen.

- Durchführung von Kooperations- und Hilfsprogrammen

- Überwachung der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
Das Ministerkomitee überwacht den Vollzug der Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.
Die Ständigen Vertreter halten regelmäßige Treffen („Menschenrechtstreffen”) in Erfüllung der Aufgaben des Ministerkomitees nach Artikel 32 und 54 der Europäischen Menschenrechtskonvention und nach deren Zusatzprotokoll Nr. 11. Berichte werden nach jedem dieser Treffen in den Erläuterungen zur Tagesordnung veröffentlicht.
Die Hauptaufgabe des Ministerkomitees liegt in der Überwachung der Erfüllung der Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes durch die Mitgliedsstaaten. Es verabschiedet daher zu jedem Fall eine Schlussresolution. In manchen Fällen kann auch eine einstweilige Entschließung verabschiedet werden. Beide Arten von Entschließungen sind öffentlich.
Menschenrechtsinformationen

WIE FUNKTIONIERT DAS MINISTERKOMITEE?

Das Ministerkomitee ist auf mehreren Ebenen tätig.
Treffen der Minister und der Ständigen Vertreter unterliegen dem Statut und der Verfahrensordnung des Europarates

Minister
Auf ihren beiden jährlichen Sitzungen beraten die Minister über europäische Zusammenarbeit und politische Anliegen

Ständige Vertreter
Die Ständigen Vertreter erledigen im Auftrag der Minister den Grossteil der laufenden Angelegenheiten des Ministerkomitees.

Sie halten getrennte Treffen für Menschenrechte (Vollzug der Urteile) und zur Überwachung der Einhaltung der von den Mitgliedsstaaten eingegangenen Verpflichtungen ab.

Seit September 1999 finden die Treffen der Ständigen Vertreter jeden Mittwoch statt.

Vorsitz
Der Vorsitz im Ministerkomitee wechselt alle sechs Monate im Rahmen der halbjährlichen Sitzungen. Der Wechsel erfolgt in alphabetischer Reihenfolge nach den englischen Namen der Mitgliedsstaaten. (Weitere Informationen)

Präsidium der Ständigen Vertreter
Zur Unterstützung der Ständigen Vertreter wurde 1975 ein Präsidium eingesetzt. Seit Mai 2001 besteht dieses aus sechs Mitgliedern: aus dem amtierenden Vorsitzenden, den beiden vorangegangenen Vorsitzenden und den drei kommenden Vorsitzenden des Ministerkomitees.

Das Präsidium tagt im Durchschnitt monatlich zwei Mal. Zu seinen Management- und protokollarischen Aufgaben zählt auch die Vorbereitung der Treffen des Ministerkomitees. Es dient auch als Diskussionsforum zur Koordinierung der aufeinander folgenden Vorsitze, im Besonderen im Bereich der Erstellung und Durchführung der jeweiligen Arbeitsprogramme. Die spezifische Verantwortung für die Wahrung der Kontinuität innerhalb der wechselnden Vorsitze liegt in den Händen des Stellvertretenden Vorsitzenden der Ständigen Vertreter in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat des Ministerkomitees.

Berichterstatter, Berichterstattergruppen, Arbeitsgruppen
Das System der Berichterstattergruppen wurde von den Ständigen Vertretern im Jahre 1985 eingeführt. Sie sind unterstützend bei der Vorbereitung der Treffen der Ständigen Vertreter tätig. Die Gruppen bestehen aus Ständigen Vertretern oder häufig auch aus deren Stellvertretern, und werden von Mitarbeitern des Sekretariats unterstützt.

Um dem neuen Organisationsschema gerecht zu werden, wurden die Berichterstattergruppen 1999 neu organisiert (eine Gruppe pro Direktion), wobei für spezifische Aufträge jeweils zusätzliche Berichterstatter beauftragt werden.

Zu spezifischen Fragen können Arbeitsgruppen ad hoc und zeitlich befristet eingesetzt werden.
Aktuelles Verzeichnis Berichterstatter, Berichterstattergruppen, Arbeitsgruppen

Weitere Informationen zum Ministerkomitee auf Englisch

Aktualisiert: Juli 2008