„Schweiz immer noch schwach bei der Bekämpfung von Diskriminierung”

Strassburg, 28/03/2012 – „Vorfälle von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit scheinen in der Schweiz anzusteigen. Beunruhigende politische Kampagnen, mit aggressiven, beleidigenden Slogans gegen Ausländer sind eine besorgniserregende Tendenz ”, erklärt Thomas Hammarberg, Menschenrechtskommissar des Europarats, anlässlich der Veröffentlichung eines Schreibens an Bundesrat Didier Burkhalter, Vorsteher des Schweizerischen Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten.
„Obwohl wir den Wert und die Bedeutung einer offenen politischen Debatte anerkennen, muss deutlich gemacht werden, dass die Meinungsfreiheit nicht absolut ist: Hassreden, welche die Rechte Anderer verletzen, sind inakzeptabel. Das Schweizer Strafrecht muss überarbeitet werden, um die Straflosigkeit öffentlicher fremdenfeindlicher und rassistischer Äusserungen zu beenden.
Kommissar Hammarberg ergänzt, dass „die Schweiz ihre Gesetzgebung zur Bekämpfung von Diskriminierung stärken muss, um europäische und internationale Menschenrechtsstandards vollständig zu erfüllen.” Ein umfassendes Gesetz gegen Diskriminierung würde dazu beitragen, die bestehenden Mängel zu überwinden, nicht nur im Hinblick auf die Rechte von Ausländern, sondern auch im Hinblick auf den Schutz und die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau, der Rechte von behinderten Menschen und von lesbischen, schwulen, bisexuellen und transgender Menschen.

Der Kommissar verweist auch mit Sorge auf die vor kurzem ergangene Entscheidung, das Recht von Migranten auf Einheit der Familie zu beschränken, so wie auf weitere Vorschläge, Familienzusammenführungen in der Schweiz noch weiter zu erschweren. Der Grundsatz der Achtung des Familienlebens von Migranten, der sich in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der Rechtsprechung des Gerichtshofes widerspiegelt, ist seit Jahrzehnten Teil der Schweizer Integrationspolitik. Es wäre bedauerlich, so der Kommissar, wenn diese positive Tradition nun aufgegeben würde.

Andererseits begrüsste er die Absicht der Behörden, die übermässig langen Asylverfahren zu verkürzen und ein umfassendes Rechtshilfesystem einzuführen, um faire Asylverfahren zu gewährleisten. Gleichzeitig werden die Behörden dringend aufgefordert sicherzustellen, dass keine Asylbewerber auf Grundlage der „Dublin-Verordnung" nach Griechenland überstellt werden, und zwar in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der klar gestellt hat, dass gegenwärtig die Asylsuche und der Schutz in Griechenland nicht möglich sind.

Abschliessend betont Kommissar Hammarberg die Notwendigkeit für unabhängige und effektive Mechanismen der Kontrolle, der Rechtsbehelfe und der Prävention von Menschenrechtsverletzungen auf allen Ebenen des föderalen Systems. „Das System zum Schutz der Menschenrechte in der Schweiz würde erheblich von der Einrichtung von Ombudspersonen in allen Kantonen, ergänzt durch eine Ombudsperson auf Bundesebene mit einer Koordinierungsfunktion, und einer lange erwarteten nationalen Menschenrechtsinstitution profitieren", erklärt der Kommissar. Gute Praxisbeispiele, von denen man lernen kann, wie z. B. die Ombudspersonen in den Städten Zürich und Basel, gibt es bereits.

Lesen Sie die Antwort der Schweizer Behörden.


Press contact in the Commissioner’s Office:
Stefano Montanari, +33 (0)6 61 14 70 37; stefano.montanari@coe.int

Keep up to date with the Commissioner on Twitter

Nils Muižnieks
is the Commissioner for Human Rights, an independent, non-judicial institution of the Council of Europe, mandated to promote awareness of, and respect for, human rights in the 47 member States

Agenda

 
  • 22-25/05/2013 Visit to Azerbaijan
  • 29/05/2013 Exchange of views with CM Deputies (Strasbourg)
  • 04-07/06/2013 Visit to Spain
  • 20/06/2013 Speak-up! Conference on freedom of expression and media (Brussels)
  • 24-28/06/2013 PACE session
 

Commissioner in action