Die Zahl der Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entspricht der Anzahl der Mitgliedstaaten der Konvention (derzeit 47). Die Richter werden von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates aus Listen mit je drei Kandidaten gewählt. Diese wurden vorher von den Mitgliedstaaten vorgeschlagen. Die Richter sind allerdings keine Vertreter der einzelnen Staaten. Nach ihrer Amtszeit von neun Jahren können sie nicht wiedergewählt werden. Zudem dürfen sie keine Tätigkeit ausüben, die mit ihrer Unabhängigkeit, ihrer Unparteilichkeit oder mit den Erfordernissen der Vollzeitbeschäftigung unvereinbar ist. Ihre Amtszeit endet mit Vollendung des 70. Lebensjahrs.

Das Plenum des Gerichtshofs wählt seinen Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und drei weitere Präsidenten der Sektionen für drei Jahre; eine einmalige Wiederwahl ist zulässig. Präsident des Gerichts ist Guido Raimondi. Der Italiener trat sein Amt im November 2015 an.

Sektionen

Der Gerichtshof ist in fünf Sektionen, administrative Einheiten, eingeteilt. Die Vizepräsidenten des Gerichtshofs führen den Vorsitz von je einer Sektion, die weiteren vom Gerichtshof gewählten Sektionspräsidenten sitzen den übrigen Sektionen vor. Die Sektionspräsidenten werden von den Vizepräsidenten der Sektionen unterstützt und gegebenenfalls vertreten.

Ausschüsse

Ausschüsse mit drei Richtern werden innerhalb jeder Sektion für zwölf Monate gebildet. Ein Ausschuss kann eine Beschwerde durch einstimmigen Beschluss für unzulässig erklären oder für zulässig erklären und zugleich ein Urteil in der Sache fällen, sofern die zugrunde liegende Frage bereits Gegenstand einer gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofs ist.

Kammern

Kammern mit sieben Mitgliedern werden innerhalb jeder Sektion basierend auf dem Rotationsprinzip gebildet, wobei der Sektionspräsident und der für den als Partei beteiligten Mitgliedstaat gewählte Richter in jedem Fall der Kammer angehören. Die Mitglieder der Sektion, die nicht Vollmitglieder der Kammer sind, sind Ersatzmitglieder.

Die Große Kammer besteht aus siebzehn Richtern. Ihr gehört von Amts wegen der für den als Partei beteiligten Mitgliedstaat gewählte Richter an. Ferner sitzen in der Großen Kammer der Präsident und die Vizepräsidenten des Gerichtshofes sowie die Sektionspräsidenten.