Die Geschichte des EGMR

Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, auch Europäische Menschenrechtskonvention genannt, wurde von den Mitgliedern des Europarats 1950 in Rom unterzeichnet und ist im Jahr 1953 in Kraft getreten. Ziel der Verfasser war es, die ersten Schritte hin zu einer kollektiven Garantie der Rechte zu unternehmen, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 aufgeführt wurden.

Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, auch Europäische Menschenrechtskonvention genannt, wurde von den Mitgliedern des Europarats 1950 in Rom unterzeichnet und ist im Jahr 1953 in Kraft getreten. Ziel der Verfasser war es, die ersten Schritte hin zu einer kollektiven Garantie der Rechte zu unternehmen, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 aufgeführt wurden.

Bei seiner Gründung 1959 war der Gerichtshof Teil eines zweistufigen Systems. Beschwerden wurden zunächst von der Europäischen Menschenrechtskommission geprüft, bevor sie an den Gerichtshof verwiesen wurden. Seit den 1980er Jahren und insbesondere infolge der Aufnahme neuer Mitgliedstaaten in den 1990er Jahren stieg die Zahl der Beschwerden stark an.

Das 11. Zusatzprotokoll 11 zur Konvention trat 1998 in Kraft und reformierte den Gerichtshof grundlegend. Mit ihm wurde ein ständig tagender Gerichtshof ins Leben gerufen. Zugleich wurde es Beschwerdeführern ermöglicht, ihre Beschwerden direkt vor dem Gerichtshof einzulegen.

Ein weiterer, 2001 begonnener Reformprozess führte zur Verabschiedung eines neuen Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention, Protokoll Nr. 14. Es wurde 2004 zur Zeichnung aufgelegt und trat am 1. Juni 2010 in Kraft. Ziel des Protokolls ist es, angesichts eines zeitweise großen Rückstaus von anhängigen Fällen, die Funktionsfähigkeit des Gerichtshofes langfristig sicherzustellen. Unter anderem wurde durch Protokoll 14 das Einzelrichterverfahren eingeführt. Seit 2010 fand eine Reihe von hochrangigen Konferenzen, unter anderem. in Interlaken, Izmir, Brighton und Brüssel, zur zukünftigen Entwicklung des Gerichtshofs statt. Zwei weitere Zusatzprotokolle wurden seitdem formuliert und liegen zur Zeichnung auf. Sie sind allerdings noch nicht in Kraft getreten.