In Zusammenarbeit mit dem türkischen Vorsitz im Ministerkomitee (November 2010 bis Mai 2011) hatte Generalsekretär Thorbjørn Jagland die Einrichtung einer Gruppe namhafter Persönlichkeiten vorgeschlagen, die im Rahmen des paneuropäischen Projekts „Zusammenleben im Europa des 21. Jahrhunderts“ einen Bericht über die Herausforderungen ausarbeiten sollte, die im Zusammenhang mit dem Wiederaufleben von Intoleranz und Diskriminierung in Europa entstanden.

Die Gruppe bestand aus neun hochrangigen Persönlichkeiten mit spezifischem Fachwissen und einem besonderen Interesse an diesem Thema. Vorsitzender war Joschka Fischer. Edward Mortimer war als Berichterstatter mit der Ausarbeitung des Berichtsentwurfs betraut worden.

Die weiteren Mitglieder waren: Timothy Garton Ash (Vereinigtes Königreich), Emma Bonino (Italien), Martin Hirsch (Frankreich), Danuta Hübner (Polen), Ayşe Kadıoğlu (Türkei), Sonja Licht (Serbien), Wladimir Lukin (Russland), Javier Solana Madariaga (Spanien).

Die Bedrohung

Im ersten Teil ihres Berichts hat die Gruppe acht besondere Gefahren für die Werte des Europarates herausgestellt:

  • zunehmende Intoleranz,
  • verstärkte Unterstützung von fremdenfeindlichen und populistischen Parteien,
  • Diskriminierung,
  • die Existenz einer praktisch rechtlosen Bevölkerung,
  • Parallelgesellschaften,
  • islamistischer Extremismus,
  • Verlust demokratischer Freiheiten,
  • potenzieller Konflikt zwischen „Religionsfreiheit“ und freier Meinungsäußerung.
Die Antwort

Die Gruppe legt im zweiten Teil des Berichts 17 Grundsätze fest, die ihrer Meinung zufolge Europas Reaktion auf diese Bedrohungen als Leitbilder dienen sollten. An oberster Stelle steht dabei die Erklärung, dass „zumindest ein Übereinkommen erforderlich ist, dass Gesetze befolgt werden müssen, und dass des Weiteren gemeinsam vereinbart werden muss, was Gesetz ist und wie es geändert werden kann“. 

  • Im weiteren Verlauf stellt der Bericht die Hauptakteure für die Herbeiführung des erforderlichen Wandels in der öffentlichen Meinung heraus: Pädagogen, Massenmedien, Arbeitgeber und Gewerkschaften, Zivilgesellschaft, Kirchen und religiöse Gruppen, berühmte Persönlichkeiten und „Vorbilder“, Städte und Gemeinden, Mitgliedsstaaten, europäische und internationale Institutionen.  
  • Abschließend führt der Bericht 59 „Handlungsvorschläge“ auf.  
Mitglieder

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Emma Bonino ist Vizepräsidentin des italienischen Senats. In früheren Jahren war sie Handels- und Europaministerin Italiens. 1976 wurde sie erstmals in die italienische Abgeordnetenkammer gewählt und ist seitdem durchgehend entweder für das italienische oder das Europäische Parlament tätig, mit Ausnahme ihrer Amtszeit als EU-Kommissarin. Von 1994 bis 1999 war Bonino EU-Kommissarin für Fischerei, humanitäre Hilfe, Verbrauchergesundheit und Verbraucherschutz. Als EU-Kommissarin für humanitäre Hilfe war Bonino für das Europäische Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) verantwortlich.

Seit 1993 führte Bonino die Kampagne zur Einrichtung der Internationalen Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda und des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Während ihrer Tätigkeit als EU-Kommissarin für humanitäre Hilfe war sie Leiterin der Delegation der Europäischen Kommission für die Diplomatische Bevollmächtigtenkonferenz in Rom im Jahr 1998 zur Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs. Auf der Konferenz wurde das Römische Statut verabschiedet. Bonino verbrachte zwischen 2001 und 2004 vier Jahre in Kairo als Gastprofessorin an der Amerikanischen Universität Kairo. Während ihres Aufenthalts in Ägypten spezialisierte sich Bonino auf die Bereiche Menschenrechte und humanitäre Angelegenheiten im Nahen Osten und in Nordafrika. Im Januar 2004 war Bonino Leiterin des politischen Prozesses zur Organisation der zwischenstaatlichen Konferenz in Sanaa über Demokratie, Menschenrechte und die Rolle des IStGH, die von der jemenitischen Regierung und der NGO „No Peace Without Justice" organisiert wurde. Die Konferenz in Sanaa war ein entscheidender Beitrag zur Entwicklung des Strebens nach Demokratie im Nahen Osten und in Nordafrika, bei der anerkannt wurde, dass Demokratie nicht nur auf institutioneller Ebene vertreten werden sollte, sondern auch die Grundsätze geachtet werden müssen, insbesondere Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.

Seit Juli 2003 setzt sich Bonino auch für die Ratifizierung des „Maputo Protokolls über die Rechte von Frauen in Afrika" zur Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker als umfassenden Rahmen für die Umsetzung der Rechte von Frauen in Afrika ein. Dieses Anliegen ist Teil einer ständigen Auseinandersetzung mit sensiblen politischen und kulturellen Themen in Bezug auf Menschenrechte darunter „Ending FGM", die internationale Kampagne zur Beendigung der Genitalverstümmelung bei Frauen.