ZUSAMMENARBEIT GEGEN COMPUTERKRIMINALITÄT

6.8. Juni 2012
Palais de l'Europe, Strasbourg 

Konvention über Computerkriminalität: zum Schutz der Menschen und ihrer Rechte

Wirksame Regeln für einen Raum zu schaffen, den jeder nutzt, der aber niemandem gehört, ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Um bei der Entdeckung der virtuellen Welt größtmögliche Freiheit zu gewährleisten und Gefahren auf ein Minimum zu reduzieren, ist es jedoch erforderlich, ein Regelwerk festzulegen. Aus diesem Grund hat der Europarat am 23. November 2001 die Budapester Konvention zur Bekämpfung von Computerkriminalität verabschiedet. Dieser Vertrag ist bis heute die einzige international anerkannte Leitlinie zum Schutz der Freiheit, Sicherheit und der Menschenrechte im Internet.

Mehr als 120 Länder arbeiten mit dem Europarat zur Verbesserung der Rechtsvorschriften und zur Stärkung der Kapazitäten für die Bekämpfung von Computerkriminalität zusammen. Viele dieser Länder sind Vertragspartner der Konvention über Computerkriminalität, die von 33 Ländern ratifiziert und von 14 weiteren Ländern unterzeichnet wurde. Acht Ländern, einschließlich Argentinien, Australien und Senegal, wurde vor Kurzem das Angebot zum Beitritt zur Konvention unterbreitet.

Die Konvention hat globalen Einfluss und führte weltweit zu strengeren und stärker harmonisierten Rechtsvorschriften zum Thema Computerkriminalität, einer effizienteren internationalen Zusammenarbeit bei der Untersuchung und Verfolgung von Straftaten im Internet sowie zur Festigung öffentlich-privater Partnerschaften.

Computerkriminalität umfasst Straftaten wie rechtswidrige Eingriffe in Computersysteme, das Abhören privater Kommunikation, Denial-of-Service-Angriffe, Identitätsdiebstahl und -betrug oder die sexuelle Ausbeutung von Kindern und beeinträchtigt weltweit die Rechte Einzelner. Die Budapester Konvention ist eine wichtige Orientierungshilfe für Regierungen zum Schutz der Menschen.

Da sich die Technologie weitaus schneller entwickelt als rechtliche Maßnahmen, müssen ständig neue Herausforderungen bewältigt werden, die oftmals mit dem Datenschutz zusammenhängen. Dazu gehören auch der grenzüberschreitende Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf Daten und der Austausch von Informationen zwischen öffentlichen und privaten Sektor.

Außerdem ist es von grundlegender Bedeutung, Maßnahmen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Internet zu ergreifen. In vielen Ländern stellen unzureichende und unvereinbare Rechtsvorschriften noch immer ein großes Hindernis bei der gezielten Verfolgung der Straftäter auf internationaler Ebene dar. Im November 2011 haben der Europarat und die Virtual Global Task Force eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern im Internet und zur sichereren Gestaltung des Internets für Kinder unterzeichnet. Dieses Vorgehen ist Bestandteil der Gesamtstrategie von Interpol.

All diese Herausforderungen gehören zu den Themen der Jahreskonferenz über Computerkriminalität, die vom 6. bis 8. Juni in Straßburg stattfindet.