Japan // Beobachterstaat

 Gemäß Entschließung (96) 37 erhielt Japan am 20. November 1996 den Beobachterstatus.

Was ist ein Beobachterstatus?

 


Der Europarat und Nichtmitgliedsstaaten

Neben seinen 46 Mitgliedsstaaten unterhält der Europarat engen Kontakt zu zahlreichen Nichtmitgliedsstaaten, von denen fünf innerhalb der Organisation einen Beobachterstatus haben: der Heilige Stuhl (1970), die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Japan (1996) sowie Mexiko (1999).

Die weltweiten Beziehungen des Europarates zu Nichtmitgliedsstaaten ermöglichen der Organisation, ihre Aktivitäten auszuweiten und damit alle Teile der Welt zu erreichen. Mehr als 45 Nichtmitgliedsstaaten sind Vertragsstaaten des Europarates oder mit ihm durch Teilabkommen als Mitglieder, Beobachter oder Teilnehmer verbunden, wie zum Beispiel in der Venedig-Kommission oder im Nord-Süd-Zentrum. Die Rechtsinstrumente des Europarates werden immer häufiger unter Konsultation interessierter Nichtmitgliedsstaaten erarbeitet.

 


Beobachterstatus beim Europarat

Nichteuropäische Länder haben die Möglichkeit, mit dem Europarat zusammenzuarbeiten, die grundlegenden Prinzipien der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Grundfreiheiten anzuerkennen und Beobachter zu den Expertenausschüssen und Fachministerkonferenzen zu entsenden. Seit September 2006 sind die Beobachterstaaten außerdem berechtigt, Vertreter zur Beobachtung der regulären Sitzungen der Ständigen Vertreter der Außenminister des Europarates zu schicken und Ständige Beobachter beim Europarat zu ernennen. Der Beobachterstatus wird durch die Statuarische Entschließung (93) 26 geregelt, die das Ministerkomitee des Europarats am 14. Mai 1993 verabschiedet hat.

 Statuarische Entschließung (93) 26 des Ministerkomitees

 Einladung an die Beobachterstaaten zur Teilnahme an den regulären Sitzungen der Ständigen Vertreter

 Kriterien für die Gewährung des Beobachterstatus

 Website der Außenbeziehungen des Europarates

 


Beobachterstatus bei der Parlamentarischen Versammlung

Die nationalen Parlamente Israels (1957), Kanadas (1997) und Mexikos (1999) entsenden Beobachter in die Versammlung. Die Mitglieder einer Beobachterdelegation sind bei den Sitzungen der Versammlung anwesend, haben jedoch kein Stimmrecht. Der Präsident der Versammlung kann ihnen das Wort erteilen.

Der israelischen Knesset wurde dieser Status 1957 noch vor der offiziellen Verabschiedung durch die Versammlung im Jahr 1961 auf einer Ad-hoc-Basis gewährt. Die Parlamente Kanadas (im Jahr 1997) und Mexikos (im Jahr 1999) erhielten diesen Status gemäß Artikel 60 der Geschäftsordnung der Versammlung.

 Artikel 62 der Geschäftsordnung der Versammlung




Japan und der Europarat


Kongress der Gemeinden und Regionen

Der „Rat der Gemeinden für internationale Beziehungen“ Japans erhielt im März 1995 Beobachterstatus beim Kongress der Gemeinden und Regionen.


Ausschüssen des Europarates

 Lenkungsausschüsse und ad-hoc-Ausschüsse, in denen Japan vertreten ist.


Verträge des Europarates

 Von Japan ratifizierte und/oder unterzeichnete Verträge


Teilabkommen

 Teilabkommen, an den Japan beteiligt ist oder Beobachterstatus hat.


Referenz-Website

 Außenministerium

 Generalkonsulat in Straßburg