Der Europarat und die Europäische Union: verschiedene Rollen, gemeinsame Werte

 


Der Europarat und die Europäische Union stützen sich auf dieselben grundlegenden Werte: Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Sie sind jedoch unterschiedliche Organisationen, die verschiedene Rollen wahrnehmen, sich dabei jedoch ergänzen.

Der Europarat rückt diese Kernwerte in den Mittelpunkt und vereinbart mit Regierungen aus ganz Europa und anderen Teilen der Welt Rechtsnormen in umfassenden Bereichen. Anschließend überwacht die Organisation die Anwendung dieser Normen durch die Länder, die den entsprechenden Vertrag unterzeichnet haben. Des Weiteren bietet der Europarat, oftmals in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, fachliche Unterstützung, um den Ländern bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu helfen.

Die EU bezeichnet diese gemeinsamen europäischen Werte als Schlüsselelemente für ihren verstärkten politischen und wirtschaftlichen Integrationsprozess. Oftmals stützt sie sich bei der Erstellung von Rechtsinstrumenten und rechtlichen Abkommen für ihre 27 Mitgliedsländer auf die Normen des Europarates. Außerdem bezieht sich die Europäische Union regelmäßig im Rahmen ihrer Beziehungen zu Nachbarländern, von denen viele Europarats-Mitgliedsstaaten sind, auf seine Normen und seine Monitoring-Arbeit.

Der Vertrag von Lissabon hat den Handlungsspielraum der EU auf vielen Gebieten, auf denen der Europarat bereits über bedeutsame Erfahrung und maßgebliches Fachwissen verfügt, ausgedehnt. Dadurch ist eine verstärkte Zusammenarbeit in Bereichen wie Bekämpfung des Menschenhandels, sexuelle Ausbeutung von Kindern und Gewalt gegen Frauen entstanden. Des Weiteren hat der Vertrag von Lissabon den Weg für die Europäische Union zur Zeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention und weiterer Europarats-Vereinbarungen geebnet.

Die Beziehungen zwischen dem Europarat und der Europäischen Union sind in folgenden Dokumenten festgelegt:

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Zurück Meilenstein bei Verhandlungen über Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention erreicht

Meilenstein bei Verhandlungen über Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention erreicht

Die Verhandlungsführer des 47 Staaten umfassenden Europarates und der Europäischen Union haben den Entwurf des Abkommens für einen Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention fertiggestellt. Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg wird nun aufgefordert, zu dem Text Stellung zu nehmen.

Der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention wird den Schutz der Menschenrechte in Europa stärken, da die EU und ihre Rechtsakte dann der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unterworfen sind.

Thorbjørn Jagland, Generalsekretär des Europarates, begrüßte das von den Verhandlungsführern erzielte Abkommen. „Dies ist ein entscheidender Schritt, der den Weg zum Beitritt der EU zur Europäischen Konvention der Menschenrechte ebnet. Er wird zur Einrichtung eines einzigen europäischen Rechtsraumes beitragen, indem er die bisherige Lücke im europäischen System zum Schutz der Grundrechte schließt." 

Die offiziellen Gespräche über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention begannen am 7. Juli 2010 auf Initiative von Thorbjørn Jagland, Generalsekretär des Europarates, und Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission. Der seit den 1970er Jahren diskutierte Beitritt wurde durch den am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon zu einer rechtlichen Verpflichtung. 

Pressemitteilung

Der Europarat und die Europäische Union: verschiedene Rollen, gemeinsame Werte

Generalsekretär Straßburg 05/04/2013
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Beitrag zum Haushalt des Europarates

Im Jahr 2019 beliefen sich die Beiträge der Europäischen Union im Rahmen der gemeinsamen Programme des Europarates und der EU auf 206,1 Millionen Euro. Kofinanzierung durch die EU zu 85 %, durch den Europarat zu 15 %.

29 gemeinsame Programme, die sich auf insgesamt 111,7 Millionen Euro belaufen, wurden 2019 neu ausgehandelt.

Multimedia

Global Action on Cybercrime (GLACY), Videobericht eines gemeinsamen Projekts der Europarats und der EU