Team der Nationalen und Kapodistrias-Universität Athen gewinnt den Europäischen Moot-Court-Wettbewerb für Menschenrechte 2015
Europäischer Moot-Court-Wettbewerb für Menschenrechte

Studenten der Nationalen und Kapodistrias-Universität Athen (Griechenland) haben den dritten europäischen Wettbewerb für simulierte Gerichtsverhandlungen (Moot-Court-Wettbewerb) über die Europäische Menschenrechtskonvention in englischer Sprache gewonnen. Sie setzten sich im Finale gegen das Team der University of Essex (Vereinigtes Königreich) durch. Der Preis für das beste Plädoyer ging an Myrto Stavridi, ebenfalls von der Nationalen und Kapodistrias-Universität Athen.

Die Teams der University of Essex (Vereinigtes Königreich) beziehungsweise der Demokrit-Universität Thrakien (Griechenland) erhielten den Preis für die beste Verteidigungsschrift. Auch den Preis für die beste Klageschrift gewannen zwei Teams: die Nationale und Kapodistrias-Universität Athen und die Universität Tilburg (Niederlande).

Das Finale fand am 25. Februar im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg statt. Vorsitzender der Jury aus hochrangigen Persönlichkeiten, darunter Richter des Gerichtshofs und Wissenschafter, war Robert Spano, Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Bei dem Wettbewerb wird das Verfahren für Beschwerden beim Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte simuliert. Teams von 16 Universitäten in 12 Ländern (Griechenland, Kroatien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Spanien, Türkei und Vereinigtes Königreich) traten in einem fiktiven Fall gegeneinander an. Das Thema war: „Minderheiten und die Rechte von LGTB zur Reproduktion und Erziehung von Kindern“.

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Europarat Straßburg 26. Februar 2015
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16 Teams aus 12 europäischen Ländern für den Europäischer Moot-Court-Wettbewerb zur Europäischen Menschenrechtskonvention ausgewählt

Das Finale des dritten europäischen Moot Court zur Europäischen Menschenrechtskonvention findet von 23. bis 25. Februar im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg statt.

Im ersten, schriftlichen Teil wurden 16 Teams aus 12 Ländern (Griechenland, Kroatien,  Niederlande, Norwegen, Österreich, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Spanien, Türkei, Vereinigtes Königreich) ausgewählt.

Bei dem Wettbewerb wird das Verfahren für Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nachgespielt. 106 Teams aus 30 europäischen Ländern traten in einem fiktiven Fall gegeneinander an. Das Thema war: „Minderheiten und die Rechte von LGTB zur Reproduktion und Erziehung von Kindern“. Die 16 ausgewählten Teams verhandeln ihren Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Siegerteam erhält ein Praktikum am Gerichtshof.

Durch den Wettbewerb sollen Studenten der Rechtswissenschaft, die später als Anwälte oder Richter tätig sind, praktische Erfahrung über die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Umsetzung sammeln.

Der Wettbewerb wird von der European Law Students Association (ELSA) mit Unterstützung des Europarates organisiert. ELSA ist eine unabhängige, nicht gewinnorientierte Organisation, in der 40 000 Studierende aus 300 Universitäten in 42 Ländern vertreten sind.

Mehrere Mitgliedsstaaten des Europarates haben diesen zweiten Wettbewerb finanziell unterstützt, insbesondre Belgien, das derzeit den Vorsitz im Ministerkomitee des Europarates innehat, das Vereinigte Königreich und Norwegen.