Vorsitz im Ministerkomitee

Österreich übernimmt Vorsitz von Armenien

Straßburg, 14.11.2013 – Bei einer Sitzung im Europarat in Straßburg, an der Vertreter der 47 Mitgliedsstaaten teilnahmen, hat Armenien heute den Vorsitz im Ministerkomitee an Österreich übergeben.

Vor der offiziellen Übergabe präsentierte der bisherige Vorsitzende und armenische Außenminister Edward Nalbandian dem Ministerkomitee die Bilanz des Vorsitzes seines Landes.

Der neue Vorsitzende, der österreichische Außenminister Michael Spindelegger, stellte anschließend die Prioritäten des sechsmonatigen österreichischen Vorsitzes vor.

Im Rahmen einer kurzen Zeremonie übergab Spindelegger dem Generalsekretär Thorbjørn Jagland die Urkunde der österreichischen Ratifikation des Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch Konvention von Istanbul genannt (SEV-Nr. : 210). Österreich kündigte an, sich im Laufe seines Vorsitzes „für ein rasches Inkrafttreten" der Konvention einzusetzen, was die Ratifikation durch zehn Länder erfordert.
 

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Zurück 03.09.2013 - 60. Jahrestag des Inkrafttretens der Europäischen Menschenrechtskonvention

Straßburg, 03.09.2013 - Vor 60 Jahren, am 3. September 1953, trat die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, besser bekannt als Europäische Menschenrechtskonvention, in Kraft. Ohne Zweifel stellt dieser Vertrag den Grundpfeiler für den Schutz der Menschenrechte in Europa dar. Seit 60 Jahren kommt dieses einzigartige Rechtsinstrument allen Menschen zugute, die der Gerichtsbarkeit eines der Mitgliedsstaaten des Europarates unterliegen. Eine Reihe richtungsweisender Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der über die Umsetzung der Konvention wacht, haben einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Europa geleistet.

Pierre-Henri Teitgen – einer der Gründungsväter der Europäischen Menschenrechtskonvention – erklärte schon vor mehr als sechzig Jahren: Weder verwandeln sich Demokratien von heute auf morgen in Diktaturen, noch kann Rechtsstaatlichkeit über Nacht eingeführt werden. Die Förderung der Menschenrechte ist ein stetiger Prozess und es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung zu gewährleisten, dass die Europäische Menschenrechtskonvention auch in Zukunft ein wirksames Instrument der öffentlichen Ordnung in Europa bleibt, wozu sie im Lauf der Jahre geworden ist.

Aus diesem Grund misst der armenische Vorsitz im Ministerkomitee des Europarates der jüngsten Verabschiedung der Zusatzprotokolle Nr. 15 und 16, wodurch die Kapazitäten des Gerichtshof zur Bearbeitung neuer Fälle und die Anwendung der Konvention auf nationaler Ebene gestärkt werden, große Bedeutung bei. Seit Protokoll Nr. 15 Ende Juni zur Zeichnung aufgelegt wurde, haben es bereits 22 Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Am 2. Oktober wird Protokoll Nr. 16 zur Zeichnung aufgelegt, was einen weiteren wichtigen Schritt darstellt.

Das Ministerkomitee des Europarates wird auch in Zukunft alles in seiner Macht Stehende unternehmen, um die Achtung und den Schutz der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Rechte in ganz Europa zu gewährleisten.