Datenschutztag 2020
Datenschutztag

Heute, am 28. Januar, wird weltweit der Datenschutztag gefeiert. Anlass ist die im Jahr 1981 erfolgte Zeichnungsauflegung des ersten internationalen Vertrags zum Datenschutz: des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, auch bekannt als „Konvention 108“.

Da der Vertrag einen weltweiten Anwendungsbereich hat und jedem Land offensteht, sind 55 Staaten dem Vertrag beigetreten und haben viele weitere dessen Bestimmungen als Modell verwendet, um ihre nationale Gesetzgebung zu gestalten, und ihm damit das Potenzial zu einer globalen Norm verliehen.

Obwohl der Vertrag seit fast 40 Jahren weiterhin ein wirksames Instrument für die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich ist, hat der Europarat im Jahr 2018 ein Protokoll zur Änderung seiner Bestimmungen verabschiedet, um der Entwicklung neuer Technologien gerecht zu werden und seinen Überwachungsmechanismus zu stärken.

Bereits 35 Mitgliedsstaaten des Europarates haben diesen neuen Vertrag unterzeichnet sowie Argentinien, Tunesien und Uruguay. Drei Länder haben ihn bisher ratifiziert: Bulgarien und Kroatien im Dezember 2019 und Litauen am 23. Januar 2020. Sobald es in Kraft getreten ist, wird das modernisierte Übereinkommen – auch bekannt als Konvention 108+ – zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für den weltweiten Datenschutz bieten.

Im Vorfeld des Datenschutztags besuchte eine Delegation des Europarates die jährliche internationale Konferenz „Computers, Privacy and Data Protection“ (CPDP), bei der die Organisation eine Sitzung zu ihrer Arbeit im Bereich der Künstlichen Intelligenz veranstaltete. Die Delegation nahm auch an den Foren zum Thema „Digitale Identität in Afrika und dem Nahen Osten“ und „Technologischer Wandel und Gesetze: Ist Rechenschaftspflicht ein Schlüssel zu globaler Einhaltung?“ teil.

Datenschutztag STRASSBURG 28. Januar 2020
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Datenschutztag 2019
Neue Leitlinien zu künstlicher Intelligenz
Shutterstock.com

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Anlässlich des Datenschutztags am 28. Januar hat der Ausschuss des Datenschutzabkommens des Europarates „Konvention 108“ Leitlinien zu künstlicher Intelligenz und zum Datenschutz veröffentlicht.

Mithilfe der Leitlinien sollen politische Entscheidungsträger, Entwickler von künstlicher Intelligenz (KI), Hersteller und Dienstleister gewährleisten, dass KI-Anwendungen das Recht auf Datenschutz nicht beeinträchtigen.

Der Ausschuss zum Abkommen unterstreicht, dass der Schutz von Menschenrechten, einschließlich des Rechts auf den Schutz personenbezogener Daten, eine wesentliche Voraussetzung bei der Entwicklung oder Einführung von KI-Anwendungen sein sollte, insbesondere dann, wenn sie bei Entscheidungsprozessen eingesetzt werden, und dass diese Anwendungen auf den Grundsätzen des aktualisierten Datenschutzabkommens, der „Konvention 108+“, beruhen sollten, das im Oktober 2018 zur Zeichnung aufgelegt wurde.

Darüber hinaus sollte bei jeder Innovation im KI-Bereich besonders darauf geachtet werden, mögliche Risiken der Verarbeitung persönlicher Daten zu vermeiden und zu minimieren, und eine sinnvolle Kontrolle der Betroffenen über die Datenverarbeitung und ihre Auswirkungen ermöglicht werden.

Der finnische Außenminister und Vorsitzende des Ministerkomitees des Europarates, Timo Soini, begrüßte die Verabschiedung der Leitlinien und erklärte: „Künstliche Intelligenz bietet Vorteile für unser alltägliches Leben. Gleichzeitig ist es erforderlich, sich mit den ethischen und rechtlichen Fragen, die sich dadurch stellen, zu befassen. Um darüber nachzudenken, haben wir zahlreiche hochrangige Experten aus allen Mitgliedsstaaten am 26. und 27. Februar in Helsinki zu einer Konferenz über die Auswirkungen von künstlicher Intelligenz auf die Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eingeladen, auf der wir Gedanken und Wissen austauschen können.“

Stefano-Rodotà-Preis

Der erste Stefano-Rodotà-Preis wurde an Ingrida Milkaite und Eva Lievens für ihre Arbeit in einem an der Universität Gent durchgeführten Forschungsprojekt verliehen, das den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz aus einer kinderrechtlichen Perspektive untersucht: A children’s rights perspective on privacy and data protection in the digital age.

Die Gewinner werden die Gelegenheit haben, ihr Projekt bei der nächsten Plenarsitzung des Ausschusses der Konvention 108 im Juni 2019 in Straßburg vorzustellen. Der Stefano-Rodotà-Preis wird jährlich anlässlich des Datenschutztages verliehen und würdigt innovative und originelle wissenschaftliche Forschungsprojekte im Bereich des Datenschutzes.

Der Europarat auf Datenschutzkonferenzen

Delegationen des Europarates nehmen diese Woche an einer internationalen Konferenz teil, die am 28. Januar von der marokkanischen nationalen Datenschutzkommission in Fez, Marokko, veranstaltet wird, sowie an der Konferenz „Computers Privacy and Data Protection“ (Computer, Privatsphäre und Datenschutz) (CPDP) vom 30. Januar bis 1. Februar in Brüssel.

Datenschutztag

Der Datenschutztag wurde im Jahr 2006 vom Europarat ins Leben gerufen und wird jedes Jahr am 28. Januar begangen, dem Datum, an dem das Übereinkommen des Europarates zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten zur Zeichnung aufgelegt wurde. Der Datenschutztag wird nunmehr weltweit begangen und außerhalb Europas auch „Privacy Day“ (Tag des Schutzes der Privatsphäre) oder „Data Privacy Day“ (Tag des Schutzes der Privatsphäre und des Datenschutzes) genannt.

Europarat Straßburg | 28. Januar 2019
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Datenschutztag 2018
Europäischer Datenschutztag

Am 28. Januar 1981 wurde das Übereinkommen zum Schutz personenbezogener Daten, die „Konvention 108“, zur Unterzeichnung aufgelegt. In Erinnerung daran begeht der Europarat jedes Jahr den Europäischen Datenschutztag.

Mehr als 50 Länder auf der ganzen Welt haben dieses Übereinkommen bereits unterzeichnet. Es ist der  einzige internationale Vertrag auf diesem Gebiet; in ihm sind wesentliche Grundsätze zum Schutz personenbezogener Daten festgelegt..

Alle 47 Mitgliedstaaten des Europarats, sowie Mauritius, Senegal, Tunesien und Uruguay haben das Übereinkommnen ratifiziert. Andere Länder, darunter Argentinien, Burkina Faso, Kap Verde, Marokko und Mexiko, sind eingeladen dem Übereinkommen beizutreten. Zahlreiche andere Staaten beteiligen sich als Beobachterstaat an den Arbeiten des Ausschuss für das Datenschutzübereinkommen (Australien, Chile, Ghana, Indonesien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Neuseeland und die Vereinigten Staaten).

Die "Konvention 108" wird derzeit aktualisiert, um Datenschutzverletzungen durch den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien Rechnung zu tragen, ihren Überwachungsmechanismus zu stärken und sicherzustellen, dass sie mit verschiedenen normativen Rahmenbedingungen weltweit, einschließlich des EU-Rechtsrahmens, vereinbar ist.

Podiumsdiskussion

Am 25. Januar veranstaltete der Europarat auf der internationalen Konferenz zu Computer, Privatsphäre und Datenschutz (CPDP) in Brüssel eine Podiumsdiskussion über die Möglichkeit, dass das Übereinkommen zu einem globalen Standard werden könnte, und seine Harmonisierung mit dem EU-Datenschutzrahmen.

Weitere Informationen zum Datenschutztag

Modernisierungsprozess

Europarat Straßburg 26. Januar 2018
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Datenschutztag 2017
Datenschutztag: Leitlinien zum Schutz der Menschen hinter Big Data

Im Vorfeld des Europäischen Datenschutztages am 28. Januar hat der Ausschuss für das Datenschutzübereinkommen des Europarates (auch bekannt als „Konvention 108“) in dieser Woche Leitlinien zum Thema Massendaten („Big Data“) veröffentlicht. Sie sollen politische Entscheidungsträger und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, dabei unterstützen, den Menschen in den Mittelpunkt der digitalen Wirtschaft zu stellen.

Infolge der Natur von Big Data ist es sehr schwierig, die traditionellen Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten darauf anzuwenden, etwa die Beschränkung des Verwendungszwecks und die Minimierung der Daten. Die Leitlinien enthalten eine Reihe von Empfehlungen, darunter:

  • Sobald es sich um personenbezogene Daten handelt, sollte die Verarbeitung von Big Data stets im Einklang mit der Notwendigkeit einer freien, ausdrücklichen und unmissverständlichen Zustimmung nach vorangegangener Inkenntnissetzung stehen und den Grundsätzen der Verwendungszweckbeschränkung, Fairness und Transparenz genügen.
  • Die Datenverarbeiter sollten einfache und nutzerfreundliche technische Möglichkeiten bereitstellen, damit die Betroffenen ihre Zustimmung zurückziehen können.
  • Die Datenverantwortlichen und ‑verarbeiter sollten die wahrscheinlichen Auswirkungen der Verarbeitung von Big Data auf die Menschenrechte prüfen, etwa durch die Einrichtung von Ethikausschüssen. Sie sollten Risikobewertungen durchführen und Lösungen entwickeln, um die Risiken auf technischem Wege („by design“) und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen („by default“) zu verringern.
  • Die technische Datenanonymisierung könnte mit der rechtlichen oder vertraglichen Verpflichtung kombiniert werden, einer möglichen Reidentifizierung der Betroffenen vorzubeugen.

Alessandra Pierucci, die Vorsitzende des Ausschusses für die „Konvention 108“, betonte, dass es „wichtig ist, Leitlinien für diese in den letzten Jahren exponentiell gewachsene Quelle der Gewinnung von Erkenntnissen, aber auch der Verarbeitung personenbezogener Daten bereitzustellen. Diesem ersten Schritt des Ausschusses zu einem stärkeren Schutz der Menschen in unserem Big-Data-Umfeld müssen weitere folgen, um mit der raschen Entwicklung der Technologien Schritt halten zu können, auf denen Big Data beruhen.“

Eine Delegation des Europarates nimmt heute an einer Tagung über den Ansatz des Europarates zum Thema Big Data im Rahmen der 10. internationalen CDPC-Konferenz über „Computer, Privatsphäre und Datenschutz“ teil, die von 25. bis 27. Januar in Brüssel stattfindet.

Europarat Straßburg 27. Januar 2017
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Datenschutztag 2016
© Shutterstock

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Am 28. Januar veranstaltet der Europarat in Brüssel im Rahmen der 9. internationalen Konferenz zu Computer, Privatsphäre und Datenschutz (CPDP) einen Workshop. Dabei soll eine Bilanz der Erfahrungen aus den zehn Jahren seit der Einführung des Datenschutztages gezogen und beurteilt werden, inwieweit dieser offizielle Tag zur Sensibilisierung für den Datenschutz in Europa und darüber hinaus beigetragen hat.

In diesem Jahr wird der Datenschutztag, der 2006 vom Ministerkomitee beschlossen wurde, zum zehnten Mal begangen. Der 28. Januar wurde gewählt, weil an diesem Tag im Jahr 1981 die Datenschutzkonvention des Europarates, das „Übereinkommen 108“, zur Zeichnung aufgelegt wurde.

Bei dem Workshop soll an das Ziel des Datenschutztages erinnert werden, dessen Wichtigkeit unterstrichen und die seit 2006 erzielten Fortschritte deutlich gemacht werden, indem einige bewährte Praktiken und gelungene Initiativen vorgestellt, aber auch aufgetretene Schwierigkeiten analysiert werden. Vorsitzende der Diskussionsveranstaltung, an der Experten aus unterschiedlichen Bereichen teilnehmen, ist Maria Michaelidou, Programmberaterin in der Datenschutzabteilung des Europarates, Moderatorin ist Christiana Markou, Dozentin für Rechtswissenschaft an der Europäischen Universität Zypern.

Am selben Tag organisiert der Europarat außerdem gemeinsam mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und der Nationalen Allianz für Cybersicherheit (Vereinigte Staaten) einen transatlantischen Dialog über die Entwicklung eines nachhaltigen „Big-Data-Ökosystems“, an dem sich Redner in Washington D.C. und Brüssel beteiligen.

Im Rahmen der vom 27. bis zum 29. Januar stattfindenden Konferenz nimmt der Europarat überdies an Debatten zu folgenden Themen teil: „Grenzüberschreitender Informationsaustausch im Justizbereich in der Post-Snowden-Ära“, „Geheimdienstkontrolle in der EU: Grundrechte, Garantien und Rechtsbehelfe“ sowie „Architektur des Internets und Menschenrechte“.

Die gemeinnützige Plattform CPDP wurde 2007 von Forschergruppen der Freien Universität Brüssel, der Universität Namur und der Universität Tilburg gegründet und wird heute von 20 akademischen Exzellenzzentren in der EU, den Vereinigten Staaten und anderen Ländern getragen.

Jedes Jahr nehmen an der CPDP-Konferenz Experten aus Wissenschaft, Justiz, Praxis, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft aus der ganzen Welt teil, um Gedanken auszutauschen und die aktuellen Fragen und Entwicklungen zu diskutieren.


Max Schrems, Datenschutzaktivist und Gründer der Initiative Europe versus Facebook betont, dass mangelnde Durchsetzung von Rechtsentscheidungen das größte Problem für den Schutz personenbezogener Daten in Europa ist. Er leitete ein Verfahren ein, das zum Urteil des EuGH führte, mit dem die Safe-Harbor-Entscheidung für ungültig erklärt wurde.

Jean-Philippe Walter, Vorsitzender des Beratenden Ausschusses des Übereinkommens 108, erläutert die grundsätzlichen Herausforderungen des Datenschutzes in der heutigen Zeit, insbesondere die mangelnden Transparenz bei der Verarbeitung von Daten. Außerdem legt er die Ziele des laufenden Prozesses zur Aktualisierung des Übereinkommens dar, um sie an die neuen technischen Entwicklungen anzupassen.

Europarat Straßburg 28. Januar 2016
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Datenschutztag 2015
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Heute, am 28. Januar, feiern ganz Europa und der Europarat zum 9. Mal den Datenschutztag.

Ziel des Tages ist es, an die Auflegung zur Zeichnung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten - auch als Konvention 108 bekannt – vor neun Jahren zu erinnern.

Das Übereinkommen war und ist das einzige rechtlich bindende internationale Instrument im Bereich des Datenschutzes.

Die Konvention zielt darauf ab, die Achtung des Rechtes des Menschen auf Privatsphäre, mit Blick auf die automatische Verarbeitung personenbezogener Daten, sicherzustellen. Der private und der öffentliche Sektor setzen dies gleichermaßen um. Gleichzeitig versucht das Regelwerk, den freien Fluss grenzüberschreitender Daten dort zu beschränken, wo entsprechender rechtlicher Schutz nicht bereitgestellt ist. Als Antwort auf die Konsultation, ein vom Europarat durchgeführter Prozess, kam 2011 ein Modernisierungsprozess der Konvention 108 in Gang. Im Dezember 2014 beendete der Ad-hoc-Datenschutz-Ausschuss (CAHDATA) diesen Aktualisierungsprozess.

Europarat Straßburg 28. Januar 2015
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Datenschutztag 2014
Europarat
Illustration: Shutterstock

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Der Europarat und die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) haben heute – am europäischen Datenschutztag – einen praktischen Leitfaden über europäisches Datenschutzrecht veröffentlicht.

Das Handbuch ist der erste vollständige Leitfaden über die Rechtsvorschriften des Europarates und der Europäischen Union zum Datenschutz, der die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union berücksichtigt. Es erläutert, wie Datenschutz innerhalb des EU-Rechts sowie im Rahmen der Konvention des Europarates zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten und weiterer Instrumente des Europarates geregelt ist.

Das Handbuch richtet sich an nicht fachkundige Juristen, Richter, nationale Datenschutzbehörden und an alle, die mit juristischen Fragen im Datenschutzbereich konfrontiert sind. Es befasst sich mit folgenden Fragen: Terminologie des Datenschutzes, wichtige Grundsätze und -regeln des Datenschutzrechts, Rechte von Betroffenen und Strafverfolgung, grenzüberschreitender Datenverkehr sowie Datenschutz im Polizeibereich und im Rahmen des Strafrechtssystems.

Der Leitfaden wird zunächst auf Englisch veröffentlicht, wird jedoch im Laufe des Jahres noch ins Bulgarische, Dänische, Deutsche, Estnische, Finnische, Französische, Griechische, Italienische, Kroatische, Lettische, Litauische, Niederländische, Polnische, Portugiesische, Rumänische, Slowakische, Slowenische, Spanische und Ungarische übersetzt.

Pressemitteilung

Straßburg 28/01/2014
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Datenschutztag 2013
Konvention zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Datenschutztag 2013

Der Europarat feiert den Datenschutztag, der an die Unterzeichnung von „Konvention 108", der Konvention zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, am 28. Januar 1981 erinnert.

Konvention 108 ist immer noch der einzige rechtsverbindliche Vertrag in diesem Bereich und ermöglicht eine weltweite Harmonisierung des Schutzniveaus auf der Grundlage vereinbarter Mindeststandards. 44 Staaten haben die Konvention bisher ratifiziert. In naher Zukunft wird Uruguay als erstes nichteuropäisches Land beitreten.

Die Konvention wird derzeit aktualisiert, um den Herausforderungen beim Schutz der Privatsphäre infolge der neuen Informationstechnologien zu begegnen und den Follow-up-Mechanismus der Konvention zu stärken. Ziel ist es, einen zuverlässigen Schutz anzubieten, der verschiedene Länder und Jurisdiktionen abdeckt.  Diese Arbeiten finden in enger Kooperation mit der Europäischen Union statt, um sicherzustellen, dass die aktualisierte Konvention und der EU-Datenschutzrechtsrahmen, der ebenfalls überarbeitet wird, kompatibel und kohärent sind.

Der beratende Ausschuss hat vor kurzem einen ersten Entwurf für die aktualisierte Konvention verabschiedet, der 2013 von einem regierungsübergreifenden Ausschuss des Europarates geprüft, und anschließend dem Ministerkomitee für eine spätere Verabschiedung vorgelegt wird.

Der Europarat bietet den Ländern auch eine fachliche Unterstützung an, insbesondere in Form von rechtlicher Beratung und Unterstützung bei der Harmonisierung der nationalen Gesetzgebung mit internationalen Normen zum Schutz persönlicher Daten.

Der Datenschutztag wurde 2006 vom Europarat ins Leben gerufen und wird jedes Jahr inner- und außerhalb Europas gefeiert, um alle Menschen für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren.

Straßburg 25/01/2013
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