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Istanbul (Türkei) © Orlok / Shutterstock

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Türkei: Meinungsäußerungsfreiheit muss dringend wiederhergestellt werden

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Straßburg, 15. Februar 2017 – „Der Raum für demokratische Debatten hat sich in der Türkei erschreckend verringert. Dies ist eine Folge der gerichtlichen Schikanen gegenüber breiten Bevölkerungsschichten – darunter Journalisten, Abgeordnete, Wissenschaftler und einfache Bürger – und der Regierungsmaßnahmen, die den Pluralismus eingeschränkt und zu Selbstzensur geführt haben. Diese Verschlechterung der Situation hat sich zwar unter äußerst schwierigen Umständen vollzogen, doch können weder der Putschversuch noch die terroristischen Bedrohungen, denen die Türkei ausgesetzt ist, Maßnahmen rechtfertigen, die in einem derartigen Ausmaß gegen die Pressefreiheit verstoßen und die Rechtsstaatlichkeit verleugnen. Die Behörden sollten dringend einen Kurswechsel vornehmen und Strafrechtsgesetzgebung und -praxis überprüfen, die Unabhängigkeit der Justiz wiederherstellen und ihr Bekenntnis zum Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit erneut bekräftigen“, erklärte Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarates bei der Veröffentlichung einer Stellungnahme zur Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit in der Türkei auf der Grundlage der Ergebnisse zweier Besuche in dem Land im April und September 2016.

 

Der Kommissar bedauerte, dass konkrete Fortschritte bei der Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit, welche die Türkei in Zusammenarbeit mit dem Europarat mühsam erzielt hatte, in den letzten Jahren aufgehalten und rückgängig gemacht wurden. Dies hatte bereits zur Zeit des Besuchs des Kommissars im April 2016 zu einer beunruhigenden Lage geführt. Insbesondere durch die zu weit gefasste Anwendung der Begriffe „terroristische Propaganda“ und „Unterstützung einer terroristischen Organisation“ – auch auf Erklärungen und Personen, die eindeutig nicht zu Gewalt aufstacheln – und die Verbindung mit einem übermäßigem Rückgriff auf strafrechtliche Bestimmungen zur Diffamierung, hat die Türkei einen sehr gefährlichen Weg eingeschlagen. Legitimer Protest und Kritik gegenüber der Regierungspolitik werden verunglimpft und unterdrückt, wodurch der Raum für demokratische öffentliche Debatten verringert wird und es zu einer Polarisierung innerhalb der Gesellschaft kommt. Die Situation hat sich seit der Ausrufung des Notstands beträchtlich verschlechtert: Dieser gewährt der türkischen Exekutive einen nahezu uneingeschränkten Ermessensspielraum, um umfassende Maßnahmen zu ergreifen, darunter solche, die sich gegen die Medien und Nichtregierungsorganisationen richten, ohne Beweise vorlegen oder gerichtliche Entscheidungen abwarten zu müssen. Die alleinige Grundlage bildet das unbestimmte Kriterium der mutmaßlichen „Verbindung“ zu einer terroristischen Organisation.

Menschenrechtskommissar Straßburg 15. Februar 2017
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