Zurück Türkei: Polizeigewalt darf nicht ungestraft bleiben

Menschenrechtskommissar
Nils Muižnieks

Nils Muižnieks

„Alle Fälle übermäßigen Gewalteinsatzes seitens der Polizei müssen einer vollständigen Untersuchung unterzogen und entsprechend geahndet werden", so Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarates, am Ende seines fünftägigen Besuchs in Istanbul und Ankara, bei dem er Gespräche über die Ereignisse um den Gezi-Park und andere Menschenrechtsfragen geführt hatte.

Er rief in Erinnerung, dass das Ausbleiben einer wirksamen Untersuchung des Fehlverhaltens von Sicherheitskräften gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine Menschenrechtsverletzung darstellt, und dass die Türkei bereits mehrfach aus diesem Grund vom Gerichtshof verurteilt wurde.

Der Menschenrechtskommissar erfuhr von ernsten Anschuldigungen in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte an Demonstranten, die durch Aussagen von Zeugen, Fotos, Videoaufnahmen, kriminaltechnisches Beweismaterial sowie durch die Zahl der im Zuge der Ereignisse Getöteten und Verletzten gestützt werden. Die meisten dieser Berichte betrafen den übermäßigen und missbräuchlichen Einsatz von Tränengas und Misshandlungen durch die Polizei bei der Festnahme. Auf der anderen Seite waren Regierungsmitglieder und Sicherheitskräfte der Meinung, dass der Einsatz von Gewalt mit Blick auf die Handlungen kleiner, die Demonstrationen vereinnahmender Gruppen verhältnismäßig gewesen sei, mit Ausnahme vereinzelter Zwischenfälle, die untersucht würden. (weiter...)

Siehe auch : Die Türkei im Europarat

Straßburg 08/07/2013
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