Zurück Menschenhandel: Lettland muss die Opfer besser identifizieren, schützen und entschädigen

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Die Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel (GRETA) äußert in einem heute veröffentlichten Bericht die Ansicht, dass Lettland den einschlägigen Gesetzesrahmen gestärkt hat, gleichwohl ruft sie die Behörden auf, die Identifizierung, den Schutz und die Entschädigung der Opfer von Menschenhandel zu verbessern.

Zwischen 2012 und 2016 wurden offiziell 110 Opfer von Menschenhandel ermittelt. Die Mehrheit davon waren Frauen, die zum Zwecke einer Scheinehe ausgebeutet wurden. Die zweithäufigste Form der Ausbeutung war Zwangsarbeit (25 Fälle), gefolgt von sexueller Ausbeutung (20 Fälle). Acht Kinder wurden ebenfalls als Opfer verzeichnet. Bis auf einen Fall waren alle identifizierten Opfer lettische Staatsbürger; Lettland ist weiterhin vor allem ein Herkunftsland von Menschenhandelsopfern.

Im Hinblick auf den Rechtsrahmen begrüßt die GRETA die Einführung einer strafrechtlichen Bestimmung, durch die eine Person, die eine Straftat begeht, während sie als Opfer an einem Menschenhandel beteiligt ist, von der strafrechtlichen Haftung ausgenommen werden kann. Die Behörden sollten diese Strafbefreiung auf alle Straftaten ausdehnen, die unter Zwang begangen werden. Außerdem können nunmehr Prostitutionskunden, denen bewusst ist, dass sie es mit einem Menschenhandelsopfer zu tun haben, strafrechtlich belangt werden. Eine weitere positive Entwicklung ist, dass Menschenhandelsopfer laut dem neuen Asylgesetz zu den Personengruppen mit besonderen Aufnahmebedürfnissen zählen.

Der Bericht erkennt die großen Bemühungen an, die unternommen wurden, um Fachleute zu schulen, die staatlichen Mittel zur Opferhilfe zu erhöhen und die soziale Wiedereingliederung der Opfer zu fördern.

 

Pressemitteilung auf Englisch – Menschenhandel: Lettland muss die Opfer besser identifizieren, schützen und entschädigen

Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel Straßburg 23. März 2017
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