Zurück Generalsekretär äußert Bedenken über polnischen Gesetzesentwurf zum 0bersten Gerichtshof

Oberster Gerichtshof, Warschau, Polen

Oberster Gerichtshof, Warschau, Polen

Generalsekretär Thorbjørn Jagland hat dem Präsidenten des Sejm, Marek Kuchciński, ein Schreiben zum aktuellen parlamentarischen Gesetzesentwurf über den polnischen Obersten Gerichtshof gesandt.

In dem Schreiben unterstreicht er die entscheidende Rolle der Obersten Gerichtshöfe in Demokratien und äußert seine Bedenken hinsichtlich der Bestimmungen des Gesetzesentwurfs, durch welche – mit Inkrafttreten – das Mandat aller Richter des Obersten Gerichtshofs beendet wird – mit Ausnahme jener, die eigens für die Fortsetzung des Mandats ausgewählt werden.

Er betont, dass der Gesetzesentwurf im Zusammenhang mit anderen Texten zur Justiz gesehen werden müsse, die vor Kurzem in Polen verabschiedet wurden und ebenfalls bedenklich seien, wie etwa der Gesetzesentwurf zum Nationalen Richterrat.

Jagland fügt hinzu, dass Exekutive und Legislative aufgrund der Rolle der Justiz besonders umsichtig sein müssten, wenn sie Gesetzesänderungen erwägen, die direkte Auswirkungen auf die unabhängige Funktionsweise der Justiz haben.

Er appelliert an den Sejm, die Normen des Europarates zu wahren und nicht überstürzt vorzugehen.

Generalsekretär Straßburg 18. Juli 2017
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