Zurück Schutz von Nutzerrechten: 15-jähriges Bestehen des Übereinkommens über Computerkriminalität

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Die Budapester Konvention ist auch heute, 15 Jahre nach ihrer Verabschiedung, noch das wirksamste internationale Übereinkommen über Computerkriminalität und die Rechtsstaatlichkeit im Internet. Der Erfolg und die Herausforderungen, wie der Zugang zu elektronischem Beweismaterial und die Verwendung von Informationstechnologien zu terroristischen Zwecken, werden auf der Konferenz des Europarates über Computerkriminalität diskutiert, die vom 16. bis 18. November in Straßburg stattfindet. Die Konferenz beginnt mit einer Sondersitzung anlässlich des 15-jährigen Bestehens der Konvention.

„Der Zugang zu Beweismaterial auf Cloud Servern ist entscheidend, um die Gesellschaft und Einzelpersonen vor Computerkriminalität zu schützen. Ohne Daten gibt es kein Beweismaterial und daher auch keine Rechtsprechung. Wenn eine Einigung darüber erzielt werden kann, wie unter Einhaltung rechtsstaatlicher Schutzmaßnahmen Beweismaterial in der Cloud gesichert werden kann, könnte das 15-jährige Bestehen der Budapester Konvention ein weiterer wichtiger Meilenstein in der Geschichte des Übereinkommens werden“, erklärte der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, anlässlich des Jahrestages.

Bis heute haben 67 Länder die Konvention gezeichnet oder ratifiziert oder wurden eingeladen, dieser beizutreten. Mehr als 120 Länder arbeiten derzeit mit dem Europarat zusammen, um ihre Gesetzgebung und ihre Fähigkeit zur Bekämpfung der Computerkriminalität zu stärken. (weiter…)

Europarat Straßburg 10. November 2016
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