Die Rechtsexperten des Europarates für Verfassungsfragen (Venedig-Kommission) haben heute die Bemühungen der Tunesier zur Ausarbeitung einer neuen Verfassung auf der Grundlage der „Grundsätze der Demokratie und Menschenrechte" positiv bewertet.
Der endgültige Verfassungsentwurf sieht ein halbpräsidentielles Regierungssystem vor, bei dem ein direkt gewählter Präsident die exekutive Gewalt mit einem Premierminister teilt, der von der Partei kommt, die aus einer Wahl als stärkste Partei hervorging.
Die 11 Berichterstatter der Kommission begrüßen, dass der Entwurf Grundrechte wie das Recht auf Privatsphäre und auf ein faires Verfahren garantiert.
Sie begrüßen auch die Tatsache, dass zum ersten Mal in der Geschichte Tunesiens ein unabhängiges Verfassungsgericht geschaffen wird.
Die Experten fordern jedoch eine vorsichtige Verbesserung bezüglich der Kontrolle zwischen dem Präsidenten und dem Premierminister sowie eine explizitere Sprache, um sicherzustellen, dass Grundrechte wie die Versammlungs- und die Vereinigungsfreiheit nicht mehr als nötig eingeschränkt werden. (weiter...)
Siehe auch:
Der Europarat und der Arabische Frühling