Zurück GRECO besorgt über Dringlichkeitsverfahren bei Gesetzesänderungen in Rumänien

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Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) äußert in einem heute veröffentlichten Bericht ihre Besorgnis darüber, dass in Rumänien zur Änderung von Gesetzen Dringlichkeitsverfahren angewandt werden, ohne das parlamentarische Verfahren ordnungsgemäß zu befolgen.

Die GRECO hat die jüngsten Entwicklungen in Rumänien im Zusammenhang mit den (später zurückgezogenen) Änderungen des Strafrechts infolge der Verpflichtungen des Landes als Vertragsstaat des Strafrechtsübereinkommens über Korruption aufmerksam verfolgt. Sie vertritt die Ansicht, dass das Parlament derartig weitreichende Initiativen sorgfältig prüfen sollte. Zudem weist die Staatengruppe die Behörden darauf hin, dass bei künftigen Gesetzesinitiativen die Verpflichtungen des Landes hinsichtlich der Strafbarkeit von Korruption sowie die einschlägigen Empfehlungen der GRECO berücksichtigt werden müssen.

Der Bericht bewertet den Fortschritt Rumäniens bei der Umsetzung der früheren Empfehlungen der GRECO zur Strafbewehrung von Korruption und zur Transparenz der Parteienfinanzierung. Die Schlussfolgerung lautet, dass Rumänien bisher fünfzehn der zwanzig Empfehlungen des ersten diesbezüglichen Evaluierungsberichts (verabschiedet im Jahr 2010) zufriedenstellend umgesetzt hat. Zwei Empfehlungen wurden noch nicht und drei Empfehlungen wurden teilweise umgesetzt.

Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) Straßburg 18. April 2017
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