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Öffentliche Erklärung des Antifolterkomitees des Europarates über Belgien

Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter (CPT) hat heute eine öffentliche Erklärung über Belgien abgegeben. Die Veröffentlichung erfolgt gemäß Artikel 10 (2) des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (ECPT)*. Gegenstand der Erklärung ist, dass die belgischen Behörden dauerhaft nicht in der Lage sind, im Falle eines Streiks des Gefängnispersonals einen Minimaldienst einzurichten und dadurch die Rechte der Insassen zu gewährleisten.

Laut der Erklärung kann dieser Mangel dazu führen, dass zahlreiche Insassen unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt sind oder dass sich die Haftbedingen, die bereits als inakzeptabel gelten, weiter verschlechtern. Dies könnte ein Risiko für die Gesundheit und das Leben der Insassen sowie die Sicherheit der betroffenen Einrichtungen sein. Seit vielen Jahren konnte kein geeignetes System geschaffen werden, um diese Rechte unter allen Umständen zu wahren, besonders im Zusammenhang eines Streiks. Das Fehlen jeglichen konkreten Fortschritts in dieser Hinsicht beschreibt das Komitee als „schwerwiegende Verweigerung der Zusammenarbeit“.

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*Artikel 10 (2) des CEPT sieht vor, dass das Komitee von sich aus eine öffentliche Erklärung abgeben kann, falls eine Vertragspartei „die Zusammenarbeit verweigert oder es ablehnt, die Lage im Sinne der Empfehlungen des Komitees zu verbessern“.

Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter (CPT) Straßburg 13. Juli 2017
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