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Europarat verabschiedet neue Empfehlung zu E-Voting-Standards

Bei der 1289. Sitzung des Ministerkomitees am 14. Juni haben die Ständigen Vertreter der Außenminister eine Empfehlung über Standards für E-Voting verabschiedet. Die neue Empfehlung CM/Rec(2017)5 baut auf der früheren Empfehlung Rec(2004)11 auf. Sie soll gewährleisten, dass elektronische Abstimmungen im Einklang mit den Grundsätzen demokratischer Wahlen stehen, und ist die einzige bestehende internationale Norm für E-Voting.

Die ursprüngliche Empfehlung Rec(2004)11 zu rechtlichen, organisatorisch-betrieblichen und technischen Standards für E-Voting aus dem Jahre 2004 wurde von den Mitgliedsstaaten des Europarates umgesetzt, aber auch darüber hinaus.

Nach der Verabschiedung von Rec(2004)11 organisierte der Europarat regelmäßige Treffen zur Evaluierung der Empfehlung. Dabei tauschten die Vertreter der Mitgliedsstaaten ihre Erfahrungen bei der Anwendung von E-Voting in ihren Ländern und bei der Umsetzung der Empfehlung aus.

Als deutlich wurde, dass Rec(2004)11 nach zehn Jahren aktualisiert werden muss, wurde 2014 ein Ad-hoc-Expertenkomitee für rechtliche, organisatorisch-betriebliche und technische Standards für E-Voting (CAHVE) eingesetzt. Mitglieder des Expertenkomitees waren von den Regierungen ernannte Vertreter der Mitgliedsstaaten sowie Vertreter von Organisationen mit direkter Erfahrung oder Fachwissen im Bereich des E-Votings. Aufgabe des Komitees war es, die Standards zu revidieren und eine neue Empfehlung auszuarbeiten. Dabei sollte besonderes Augenmerk auf den jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit den neuen Technologien und Wahlen liegen.

Die neue Empfehlung umfasst neben der eigentlichen Empfehlung CM/Rec(2017)5, in der die wichtigsten Aspekte des E-Votings erläutert werden, auch Leitlinien für die Umsetzung der Bestimmungen der Empfehlung mit konkreten Anforderungen und einen Begründungstext. Sie wurde entworfen, um Rec(2004)11 zu verbessern, und befasst sich mit jenem Teil der Wahltechnologien, die am kritischsten zu beurteilen sind, nämlich dem E-Voting (das heißt mit dem Einsatz elektronischer Mittel zur Abgabe und Auszählung von Stimmen). Dazu gehören Wahlcomputer mit direkter Erfassung (DRE-Geräte), Stimmzettelscanner, Digitalstifte und Online-Wahlsysteme.

Ziel ist es, beim Einsatz von E-Voting die einheitliche Umsetzung der Grundsätze demokratischer Wahlen und Referenden zu gewährleisten und dadurch das Vertrauen der Wähler in den Wahlvorgang und das in ihrem Land angewandte E-Voting-System aufzubauen.

 

Dokumente

CM/Rec(2017)5

CM(2017)50-add1final

CM(2017)50-add2final

Ministerkommittee Straßburg 19. Juni 2017
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