Gemäß Artikel 20 (1) der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen kann „das Ministerkomitee des Europarats jeden Nichtmitgliedstaat des Europarats einladen, der Charta beizutreten". Weißrussland hat Interesse bekundet, einzelnen Verträgen des Europarats beizutreten, darunter der Charta. Daher sah der vom Ministerkomitee angenommene Aktionsplan des Europarats für Weißrussland 2016-2017 vor, festzustellen, welche Chartabestimmungen in Weißrussland angewendet werden könnten. Auf dieser Grundlage umfasste der „Programmatische Kooperationsrahmen von Europarat und EU zur Östlichen Partnerschaft (2015-2017)” das Projekt „Förderung der Normen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in Weißrussland”. Sein Hauptziel war es, die Bekanntheit der Charta zu steigern, die Erfahrungen anderer Staaten - insbesondere solcher mit Weißrussisch als Minderheitensprache - mit der Charta-Umsetzung zu untersuchen und die Behörden Weißrusslands zu unterstützen, rechtliche Szenarien für den möglichen Beitritt des Landes zu diesem Vertrag zu prüfen. 

2016 und 2017 führten weißrussische und Europarat-Sachverständige in Zusammenarbeit mit Verbänden nationaler Minderheiten, dem Außenministerium und anderen nationalen und kommunalen Behörden eine umfassende Auswertung der weißrussischen Gesetzgebung zu nationalen Minderheiten und der einschlägigen Praxis bei der Förderung der in Weißrussland angestammten Regional- oder Minderheitensprachen (Estnisch, Deutsch, Lettisch, Litauisch, Polnisch, Romanes, Tatarisch, Ukrainisch und Jiddisch) durch. Danach benannte eine Facharbeitsgruppe die Chartabestimmungen, die der Lage in Weißrussland entsprechen. Nach einer zusätzlichen Prüfung durch die zuständigen Behörden bestätigte das Außenministerium die Ergebnisse im August 2017. Weißrussland verfügt nun über den Kern (Liste der Verpflichtungen) einer möglichen Beitrittsurkunde zur Charta und ist aus fachlicher Sicht bereit für den Beitritt zu diesem Vertrag.

Die rechtlichen Ergebnisse sowie Darstellungen des alltäglichen Gebrauchs jeder Minderheitensprache und ihrer Geschichte in Weißrussland wurden in dem hier herunterladbaren mehrsprachigen Buch "The Republic of Belarus and the European Charter for Regional or Minority Languages" veröffentlicht.

Entwurf der weißrussischen Beitrittsurkunde herunterladen

Gleichzeitig wurden Aufklärungsmaßnahmen (Runde Tische, Herstellung und Verteilung von Informationsmaterial) durchgeführt, um Vertreter nationaler Minderheiten und Behörden über die Charta und europäische Musterbeispiele im Bereich der Förderung von Minderheitensprachen zu informieren. 

Zudem haben Gemeindeverwaltungen und Sachverständige unter Leitung des Außenministeriums über 60 Sehenswürdigkeiten des Kulturerbes der nationalen Minderheiten zusammengestellt (z. B. Synagogen, Kirchen, Schlösser, Festungen). 

Die Maßnahmen in Weißrussland wurden 2018 als länderspezifischer Teil eines regionalen Europarat-EU-Projekts und Teil des Europarat-Aktionsplans für Weißrussland fortgesetzt. 

Charta-Brochüre in Weißrussland

Mitspracherecht für Regional- und Minderheitensprachen!

Wortlaut der Charta & Erläuternder Bericht in Weißrussland