Im Rahmen des Reformprozesses des Europarats machte der Generalsekretär den Vorschlag einer Bestandsaufnahme der Konventionen des Europarats durch eine kritische Überprüfung ihrer Relevanz, um eine Grundlage für Entscheidungen über Follow-up-Massnahmen, einschließlich von Maßnahmen, um die Sichtbarkeit der Konventionen und die Zahl der Vertragsparteien zu erhöhen.

Im Februar 2011 nahm das Ministerkomitee Kenntnis des Vorschlags des Generalsekretärs für die Vorbereitung eines vollständigen Bericht über die Konventionen des Europarats. Dieser Bericht wurde im Mai 2012 abgeschlossen und an das Ministerkomitee zur Prüfung weitergeleitet.

Am 10. April 2013 stimmte das Ministerkomitee einer Reihe von Maßnahmen zur Förderung und Verwaltung von Konventionen, zur Beteiligung von Nicht-Mitgliedstaaten und zu Konventionsvorbehalten zu.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird innerhalb von drei Jahren beurteilt werden