Vor dem Hintergrund eines blauen Himmels bilden zwölf goldene Sterne einen Kreis als Zeichen der Union der Völker Europas. Die Zahl Zwölf ist unveränderlich, da diese Zahl als Symbol für Vollkommenheit und Einheit gilt (zum Beispiel die zwölf Apostel, die Söhne Jakobs, die legendären Taten des Herkules, die Monate des Jahres).

Bereits bei seiner Gründung im Jahre 1949 war sich der Europarat der Notwendigkeit eines Symbols bewusst, mit dem sich die europäischen Völker identifizieren können. Am 25. Oktober 1955 entschied sich die Parlamentarische Versammlung einstimmig für ein Emblem auf azurblauem Grund mit zwölf kreisförmig angeordneten goldenen Sternen. Am 9. Dezember 1955 wurde diese europäische Flagge vom Ministerkomitee angenommen und am 13. Dezember 1955 in Paris offiziell eingeführt.

Ein Symbol für ganz Europa

1983 hat das Europäische Parlament bei einer Sitzung die vom Europarat geschaffene Fahne angenommen und vorgeschlagen, diese auch für die Europäischen Gemeinschaften zu übernehmen. Der Europäische Rat stimmte diesem Vorschlag im Juni 1985 zu. Nachdem der Europarat sein Einverständnis signalisiert hatte, übernahmen die Institutionen der Gemeinschaften die Flagge Anfang 1986.

Die Flagge ist seither das Symbol eines gemeinsamen politischen Projekts, das alle Europäer eint.

Geschichte der europäischen Flagge

Der Entwurf der europäischen Flagge

Urheberrecht

Jede natürliche oder juristische Person („Nutzer“) kann das europäische Emblem oder Elemente hiervon vorbehaltlich der folgenden Bedingungen verwenden.

Nützungsbedingungen

Die Verwendung des europäischen Emblems und/oder eines seiner Elemente ist erlaubt, und zwar unabhängig davon, ob die Verwendung gemeinnütziger oder kommerzieller Art ist, es sei denn,

(a) die Verwendung führt zum fälschlichen Eindruck oder zu der irrigen Annahme, dass eine Verbindung zwischen dem Nutzer und den Organen, Einrichtungen, Ämtern, Agenturen und Institutionen der Europäischen Union oder des Europarates besteht;

(b) die Verwendung verleitet die Öffentlichkeit zu der irrtümlichen Annahme, dass der Nutzer Unterstützung, Billigung oder Zustimmung seitens der Organe, Einrichtungen, Ämter, Agenturen und Institutionen der Europäischen Union oder des Europarates erfährt;

(c) die Verwendung erfolgt im Zusammenhang mit Zielen oder Maßnahmen, die nicht mit den Zielen und Grundsätzen der Europäischen Union oder des Europarates vereinbar bzw. aus sonstigen Gründen rechtswidrig sind.

Markenzeichen und damit verbundene Fragen

Die Verwendung des europäischen Emblems entsprechend den im vorherigen Abschnitt genannten Bedingungen bedeutet nicht, dass der Eintragung des Emblems oder einer Nachahmung hiervon als Marke oder sonstiges geistiges Eigentumsrecht zugestimmt wird. Die Europäische Kommission ([email protected]) und der Europarat ([email protected]) werden Anträge auf Registrierung des europäischen Emblems oder von Teilen hiervon als (Teil von) geistigen Eigentumsrechten entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften weiterhin prüfen.

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Die 1989 angenommene Anti-Doping-Konvention des Europarates ist bis heute das einzige internationale Rechtsinstrument, das auf diesem Gebiet existiert.

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