
Todesstrafe
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Todesstrafe
Europa ist heute weltweit die
einzige Region, in der die Todesstrafe nicht mehr angewendet
wird. Alle 47 Mitgliedsstaaten des Europarates haben sie
entweder abgeschafft oder ein Moratorium für Hinrichtungen
verfügt.
Der Europarat hat beim Kampf gegen die Abschaffung der
Todesstrafe eine führende Rolle gespielt, da er der
Auffassung ist, dass die Todesstrafe in demokratischen
Gesellschaften keinen Platz hat.
Die Entschlossenheit, die Todesstrafe abzuschaffen,
spiegelte sich im 6. Protokoll zur Europäischen
Menschenrechtskonvention wider. Es folgte auf eine
Initiative der Parlamentarischen Versammlung, die
Todesstrafe in Friedenszeiten abzuschaffen, und wurde im
April 1983 angenommen. 2002 wurde mit der Annahme des 13.
Protokolls über die Abschaffung der Todesstrafe unter allen
Umständen eine weitere wichtige Maßnahme getroffen.
Der Europarat machte die Abschaffung der Todesstrafe zu
einer Voraussetzung für die Mitgliedschaft. Seit 1997 wurde
daher auf dem Gebiet seiner Mitgliedsstaaten keine
Hinrichtung mehr vollstreckt. Die Parlamentarische
Versammlung verfolgt das Thema Todesstrafe auch weiterhin.
Sie hat ihre Tätigkeit auf jene Länder ausgedehnt, die
Beobachterstatus beim Europarat haben, insbesondere Japan
und die Vereinigten Staaten von Amerika.
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TV-Debatte "View Point" [en]













