
Europäische Institutionen: Leicht zu verwechseln
Europarat
Eine internationale Organisation mit Sitz in Straßburg, die 47 Staaten Europas umfasst. Ziel des Europarates ist die Förderung der Demokratie sowie der Schutz der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in Europa.
Europäischer Rat
Regelmäßige Zusammenkunft (mindestens zweimal jährlich) der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur Festlegung der Gemeinschaftspolitik.
Europäische Union (EU)
Die Europäische Union hat derzeit 27 Mitgliedsstaaten, die der EU einen Teil ihrer Souveränität übertragen haben, so dass demokratische Entscheidungen zu bestimmten Fragen von gemeinsamem Interesse auf europäischer Ebene getroffen werden können. Kein Land ist je der EU beigetreten, ohne vorher Mitglied des Europarates zu sein.
Parlamentarische Versammlung
Das parlamentarische Organ des Europarates. Es setzt sich aus 318 Abgeordneten (und 318 Stellvertretern) zusammen, die von den nationalen Parlamenten der 47 Mitgliedsstaaten ernannt werden.
Europäisches Parlament
Das parlamentarische Organ der Europäischen Union, dessen 736 Abgeordnete bei allgemeinen Wahlen in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gewählt werden.
Europäische Kommission für Menschenrechte
Mit der Einrichtung des neuen alleinigen Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im November 1998 hat die Kommission ihre Aktivität eingestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt prüfte sie die Zulässigkeit aller Individual- oder Staatenbeschwerden gegen einen Mitgliedstaat gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Europäische Kommission
Exekutivorgan der Europäischen Union mit Sitz in Brüssel, das über die korrekte Umsetzung der Verträge der Union und der Beschlüsse der Gemeinschaftsinstitutionen wacht.
Internationaler Gerichtshof
Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen mit Sitz in Den Haag.
Gerichtshof der Europäischen Union (Europäischer Gerichtshof)
Der für die Auslegung und Anwendung der Verträge der Europäischen Union zuständige Gerichtshof hat seinen Sitz in Luxemburg.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Sitz in Straßburg. Das einzige wirkliche Rechtsprechungsorgan, das auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention geschaffen wurde. Er besteht aus einem Richter pro Vertragspartei der Konvention und garantiert als letzte Instanz, dass die Vertragsparteien ihre Verpflichtungen im Rahmen der Konvention erfüllen. Seit November 1998 hat der Gerichtshof ständigen Charakter.
Europäische Menschenrechtskonvention
Vertrag, durch den sich die Mitgliedsstaaten des Europarates zur Achtung der Grundrechte und -freiheiten verpflichten.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Sie wurde 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedet, um die Menschenrechte auf internationaler Ebene besser zu schützen.