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Comment travaillons-nous ?


Wie wir arbeiten


Das Ministerkomitee

Das Ministerkomitee ist das Entscheidungsorgan des Europarates und besteht aus den Außenministern jedes Mitgliedsstaates oder ihren ständigen diplomatischen Vertretern in Straßburg. Das Ministerkomitee legt die Politik des Europarates fest und genehmigt den Haushalt und das Tätigkeitsprogramm der Organisation.


Die Parlamentarische Versammlung (PACE)

Die Versammlung ist das Beratungsgremium und die treibende Kraft des Europarates. Sie hat viele internationale Verträge initiiert und dazu beigetragen, einen europäischen Rechtsraum zu schaffen. Ihre Mitglieder werden von den nationalen Parlamenten jedes Mitgliedsstaates ernannt


Der Kongress der Gemeinden und Regionen

Der Kongress ist die Stimme der 200 000 Gemeinden und Regionen Europas und bietet ein Forum, in dem gewählte Vertreter gemeinsame Probleme erörtern, ihre Erfahrungen austauschen und politische Strategien erarbeiten können. Er setzt sich für die Stärkung der Demokratie und die Verbesserung der Dienste auf kommunaler und regionaler Ebene ein.


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Der Gerichtshof ist das ständige justizielle Organ, das für alle Europäer die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Rechte garantiert. Er steht Staaten und Einzelpersonen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit offen. Alle 47 Mitgliedsstaaten des Europarates sind Vertragsstaaten der Konvention.


Der Menschenrechtskommissar

Der Menschenrechtskommissar des Europarates ist eine unabhängige Einrichtung, die sich für den Schutz der Menschrechte in den Mitgliedsstaaten des Europarates und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für dieses Thema einsetzt. Er spielt eine wichtige Rolle bei der Prävention von Menschenrechtsverletzungen.


Die Konferenz der INGOs

Die Konferenz umfasst etwa 400 internationale Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Sie stellt ein wichtiges Bindeglied zwischen der Politik und der Öffentlichkeit dar und ist die Stimme der Zivilgesellschaft im Europarat. Die Arbeit des Europarates profitiert vom Fachwissen der INGOs und ihrer Nähe zu den europäischen Bürgern.


Der Generalsekretär

Der Generalsekretär wird von der Parlamentarischen Versammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren an die Spitze der Organisation gewählt und ist zuständig für die strategische Planung und Leitung des Arbeitsprogramms und des Budgets des Europarates. Er leitet die Tagesgeschäfte der Organisation.


Die Stellvertretende Generalsekretärin

Die Stellvertretende Generalsekretärin wird in einer separaten Wahl ebenfalls von der Parlamentarischen Versammlung für fünf Jahre gewählt.


Das Sekretariat

Über 2000 festangestellte Mitarbeiter aus 47 Mitgliedsstaaten sind in Straßburg (Frankreich), aber auch in Büros des Europarates in anderen europäischen Städten tätig. Sie werden von Mitarbeitern mit befristeten Verträgen unterstützt.


Haushalt

2013: 243 970 300 €


Offizielle Sprachen

Englisch und Französisch sind die beiden offiziellen Sprachen des Europarates. Deutsch, Italienisch und Russisch sind Arbeitssprachen. Viele Dokumente werden auch in anderen europäischen Sprachen veröffentlicht.