|
|
|
|
|||
|
Stuttgart, den 19. September 2003 CG/CONF/STUT (2003) 2
15.-16. September 2003
STUTTGARTER ERKLÄRUNG Die rund 400 Teilnehmer aus 30 europäischen Ländern, von kommunalen und regionalen Behörden, Parlamenten, von Vertretern der Bürgergesellschaft und Migrantenvereinigungen, haben anlässlich der Konferenz „Integration und Partizipation von Ausländern in den Europäischen Städten“ in Stuttgart folgende Deklaration beschlossen: 1. Wir stellen fest, dass die Migration von Menschen aus aller Welt nach Europa in Zeiten der Globalisierung zunehmen wird. Diese Migrationsschübe werden eine wachsende Zahl von Herkunftsländern betreffen und die Vielfalt und Vitalität in unseren Städten fördern aber auch herausfordern. Auch wenn die historische Dimension der Migration im 21. Jahrhundert anders sein wird, können wir feststellen, dass die Migrantinnen und Migranten in der Vergangenheit und auch heute die Entwicklung des europäischen Kontinents mitgestaltet und in vielfältiger Weise bereichert haben. Deshalb sind wir überzeugt, dass Migrationsbewegungen auch künftig große Herausforderungen, Probleme und Aufgaben für die Einwanderungsländer, aber auch vielfältige Vorteile in demographischer, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht mit sich bringen. Um so wichtiger ist es, dass diese Migration nach gemeinsamen europäischen Regeln stattfindet, da illegale Migration die Ausbeutung von Menschen, Menschenhandel sowie andere kriminelle Aktivitäten begünstigt. Es gilt mehr denn je die Ursachen für unfreiwillige Migration z.B. Flucht oder Vertreibung zu bekämpfen durch nationale und internationale Anstrengungen, vor allem durch das Vorbeugen von gewalttätigen kriegerischen Konflikten sowie durch die Förderung von demokratischen Strukturen, der Einhaltung der Menschenrechte und einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung. Dem interkulturellen und interreligiösen Dialog kommt hier eine wichtige Rolle zu. 2. Um erfolgreich Integrationspolitik zu betreiben, bedarf es der Netzwerke der verschiedenen politischen Ebenen, aber auch aller kommunalen Politikbereiche sowie des Engagements der gesellschaftlichen Gruppen. Nur gemeinsam lassen sich die drei strategischen Ziele erreichen: • Eine Integration und Partizipation, die rechtliche und faktische Chancengleichheit, gleiche Rechte und Pflichten für alle ermöglicht. 3. Diese drei strategischen Ziele lassen sich nur durch ein Zusammenwirken der verschiedenen politischen Ebenen verwirklichen: Auf europäischer Ebene • eine enge Zusammenarbeit zwischen Europarat und Europäischer Union zu gewährleisten, um die Menschenrechte in allen Mitgliedsstaaten so zu sichern, dass niemand wegen der Verletzung von Menschenrechten zur Migration gezwungen ist. Die Menschenwürde des Einzelnen muss unter allen Umständen respektiert werden. • die Einwanderungspolitik so zu gestalten, dass es einheitliche Regelungen für mögliche Einwanderer, aber auch für Flüchtlinge gibt. Dies gilt auch für die Familienzusammenführung. • Förderprogramme der Entwicklungsbank des Europarats aufzulegen, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Migrantinnen und Migranten in den Städten und Regionen der Mitgliedsstaaten auch finanziell zu verbessern. Auf nationaler bzw. staatlicher Ebene • der Integrationspolitik die angemessene Priorität einzuräumen und insbesondere die Gebietskörperschaften, die zahlreiche Migrantinnen und Migranten integrieren müssen, finanziell und personell zu unterstützen. • bei allen Regelungen und Festlegungen der Migrations- und Integrationspolitik die Gemeinden und Regionen angemessen zu beteiligen und bei diesen Maßnahmen das Subsidiaritätsprinzip zu berücksichtigen. • das Erwerben der Staatsbürgerschaft zu erleichtern und gegebenenfalls auch eine mehrfache Staatsangehörigkeit zu ermöglichen. • im Rahmen der politischen Bildungsarbeit den Erfahrungsaustausch über Integration und Beteiligung von Ausländern am öffentlichen Leben als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu unterstützen. • die Maßnahmen für die schulische und berufliche Bildung und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt in den Städten nachhaltig zu unterstützen. Die Sprachförderung bei Kindern und Erwachsenen bedarf staatlicher Unterstützung. • die Städtebau- und Wohnungsförderung so zu gestalten, dass die Kommunen in der Lage sind, den Migrantinnen und Migranten mit ihren Familien angemessenen Wohnraum in verschiedenen Stadtvierteln zur Verfügung zu stellen. • kommunales Wahlrecht im Rahmen der nationalen Verfassungen für alle Migrantinnen und Migranten zu ermöglichen, die längere Zeit in einer Kommune gelebt haben. • die Ratifizierung der einschlägigen Konventionen des Europarats, insbesondere des Übereinkommens über die Beteiligung der Ausländer am öffentlichen Leben auf kommunaler Ebene. Auf der Ebene der Gebietskörperschaften • Integration und Partizipation von Migrantinnen und Migranten kann nur gelingen, wenn sie als eine wesentliche Aufgabe kommunaler Politik verstanden wird. Die politisch Verantwortlichen ebenso wie die Stadtverwaltungen, die gemeinnützigen Organisationen, Gewerkschaften, Schulen, Vereine u.a. sind gefordert, sich an diesem Integrationsprozess zu beteiligen. • Um die Mitwirkung der einzelnen gesellschaftlichen Gruppen verbindlich zu machen, sollte ein „Bündnis für Integration“ vereinbart werden. • Integration und Partizipation setzen Information voraus, sowohl der in unseren Städten bereits länger lebenden Bevölkerung als auch der neu hinzu kommenden. Deshalb ist es wichtig, aktiv über die Einwanderung zu informieren, für Toleranz und gegenseitigen Respekt zu werben und gegen jede Art von Rassismus schnell und entschlossen zu reagieren. • Dazu gehört auch die Information der Migrantinnen und Migranten über unsere demokratischen Werte, damit vor allem die Menschenrechte beachtet und die Ausbeutung von Menschen geächtet und verfolgt wird. Hierzu gehört auch die Information über einschlägige Gesetze, die von allen respektiert werden müssen. • Integration und Partizipation gelingen dann am besten, wenn die Fördermaßnahmen an die individuelle Lebenssituation der Migrantinnen und Migranten anknüpft. Notwendig ist ein den Lebensumständen und dem Lebensalter der einzelnen Migrantinnen und Migranten angepasstes Förderprogramm. • Dazu gehört, dass alle in einem Land lebenden Migrantinnen und Migranten die jeweilige Sprache verstehen, sprechen und lesen können. Die Sprachförderung im Kindergarten ist der einfachste Weg dazu. Ergänzend notwendig sind Sprach- und Bildungsförderung an den Grundschulen und weiterführenden Schulen. Sprachkurse, die sich mit Integrationskursen verbinden, sollten für Erwachsene in allen Stadtquartieren angeboten werden, ebenso spezielle Sprachkurse im Rahmen der Arbeitsförderung. Hilfestellungen zur beruflichen Qualifizierung von jungen Migrantinnen und Migranten sollen in Zusammenarbeit die Arbeitsverwaltung, das Jugendamt und Unternehmen leisten. • Das friedliche Zusammenleben verschiedener Nationalitäten in einer Stadtgesellschaft wird durch eine tatsächlich vorhandene Chancengleichheit erheblich erleichtert. Dazu gehört auch, den Migrantinnen und Migranten den Zugang zu preiswerten Wohnungen in möglichst allen Stadtteilen zu erleichtern, um damit eine Ghettobildung zu vermeiden. Vor allem gilt es die Segregation einzelner Nationalitäten bzw. ethnischer Gruppen zu verhindern, da solche ethnischen Ghettos die Integration über lange Zeit erheblich erschweren. • Um die Partizipation und auch den Abbau von Vorurteilen und Spannungen zu erleichtern, sollen in jedem Stadtteil „Runde Tische“ eingerichtet werden. Bei diesen öffentlichen „Runden Tischen“ sollten Vertreter von Musik-, Kultur- und Sportvereinen ebenso wie von Schulen Möglichkeiten des Mitgestaltens darstellen, um eine größere Zahl von Migrantinnen und Migranten für die vielfältigen bürgerschaftlichen Aktivitäten zu gewinnen. In den Bürgerhäusern bzw. Gemeinschaftszentren soll das Programm auch den Bedürfnissen der Migrantinnen und Migranten Rechnung tragen. Der interkulturelle und interreligiöse Dialog in den Stadtbezirken dient dem Abbau von Vorurteilen. Gemeinsames Organisieren von Veranstaltungen fördert das Miteinander, die Begegnung und die Vielfalt kulturellen Lebens. • Die kulturelle Vielfalt wird künftig mehr denn je im globalen Wettbewerb der Standorte eine wichtige Rolle als geistige und wirtschaftliche Ressource spielen. Auch deshalb ist es im Interesse einer qualifizierten Stadtentwicklung, interkulturelle Initiativen und Veranstaltungen zu fördern und den Austausch von Künstlern aus unterschiedlichsten Kulturkreisen zu ermöglichen. • Die städtischen Ämter und Dienststellen sollten interkulturell ausgerichtet werden. Dazu notwendig sind Leitlinien, Fortbildungsprogramme für das städtische Personal, interkulturelle Teamarbeit und die verstärkte Einstellung von mehrsprachigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. • Unabhängig davon, ob es ein kommunales Wahlrecht für alle ausländischen Mitbürger gibt sollten kommunale Integrationsausschüsse (Ausländerbeiräte) für die Gesamtstadt wie für einzelne Stadtbezirke eingerichtet werden. Um das Vertrauen der Migrantinnen und Migranten zu haben, sollten die Mitglieder dieser Gremien möglichst gewählt sein. 4. Integrationspolitik wird in den europäischen Städten eine wachsende Herausforderung und eine dauerhafte Aufgabe sein. Die vielfältigen Möglichkeiten und Erfahrungen vor Ort machen es wünschenswert, dass der Europarat: • die Einrichtung und das funktionieren eines Netzwerks der Gebietskörperschaften unterstützt, um den Erfahrungsaustausch dauerhaft zu erleichtern und zu verbessern. • einen Evaluierungsprozess fördert, um Qualität, Nachhaltigkeit und Erfolg der Integrationspolitiken vor Ort überprüfen, bewerten und vergleichen zu können. So können Verantwortliche in den Gebietskörperschaften besser voneinander lernen. 5. Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas wird aufgefordert, • für eine weite Verbreitung der Arbeiten und Schlussfolgerungen der Konferenz von Stuttgart in Europa zu sorgen, • seine Arbeiten auf dem Gebiet der Integration der ausländischen Einwohner und Ihrer Teilnahme am öffentlichen kommunalen Leben in Zusammenarbeit mit den übrigen betroffenen Sektoren des Europarats sowie den anderen einschlägigen europäischen Organisationen weiter zu verfolgen, • den kommunalen Erfahrungsaustausch über gute Praxisbeispiele der Integration im Rahmen eines Städtenetzwerks zu unterstützen. | |||