Angebliche Geheimgefängnisse in Mitgliedsstaaten des Europarates: Generalsekretär veröffentlicht seinen Bericht



Anhang zum Bericht des Generalsekretärs

Albanien
Andorra
Armenien
Aserbaidschan
Belgien
Bosnien und Herzegowina
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Georgien
Griechenland
Island
Irland
Italien
Kroatien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
"ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien"
Moldawien
Monaco
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Russische Föderation
San Marino
Schweden
Schweiz
Slowakei
Serbien und Montenegro
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Türkei
Ungarn
Ukraine
Vereinigtes Königreich
Zypern


  Im Brennpunkt
Artikel 52
Der Generalsekretär des Europarates kann laut Artikel 52 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, "bei jeder hohen Vertragspartei anfragen, auf welche Weise die wirksame Anwendung aller Bestimmungen dieser Konvention in ihrem innerstaatlichen Recht gewährleistet wird". (weiter...)
Artikel 52
  Weitere Dokumente
Chronologischer Überblick
Vorläufige Bewertung von Dick Mary [en]
10.03.2006 - Antrag auf weitere Informationen