Interview mit Rosmarie Zapfl-Helbling (Schweiz, EPP/CD) über Zwangsverheiratungen und Kinderehen, Berichterstatterin des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Straßburg

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Zwangsverheiratungen und Kinderehen: Parlamentarische Versammlung fordert gesetzliches Mindestalter von 18 Jahren in ganz Europa
Zapfl-Helbling: Schätzungsweise 50% der Ehen in der türkischen Gemeinschaft Berlin sind Zwangsverheiratungen

Straßburg, den 6. Oktober 2005

Rosmarie Zapfl-Helbling (EPP/CD) tritt für Frauen und Kinder ein, die zur Heirat gezwungen wurden. Die Parlamentarische Versammlung, für die die Schweizerische Abgeordnete Berichterstatterin in dieser Sache ist, hat ihren Text am 5. Oktober 2005 einstimmig angenommen.

Europarat: Warum sind Zwangsverheiratungen und Kinderehen für den Europarat ein wichtiges Thema?

Zwangsverheiratungen stellen eine Verletzung der Menschenrechte und der Rechte von Frauen dar - das ist der Grund, warum der Europarat handeln muss. Jemanden - und besonders Kinder - zur Heirat zu zwingen, steht im Gegensatz zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte des Europarates und der UN-Konvention für Kinderrechte. Es ist nach wie vor ein Problem, das nicht richtig ernst genommen und dementsprechend angegangen wird.

Europarat: Welche Ausmaße nimmt das Problem in Europa an?

In meiner Rede habe ich offizielle Zahlen aus Berlin für 2003 angeführt. Allein in diesem Jahr sind 280 Fälle von Zwangsehen entdeckt worden. Das sind die Fälle, die berichtet wurden, die Dunkelziffer liegt in diesem Bereich recht hoch. Mitglieder der türkischen Gemeinschaft in Berlin sagten mir, dass etwa 50% der in ihrer Gemeinschaft geschlossenen Ehen zwischen Partnern existieren, die nicht einverstanden waren.

Man könnte leicht denken, dass das Problem nur die neuen Einwanderer betrifft. Aber es gibt Beweise dafür, dass junge Frauen der zweiten Generation genauso davon betroffen sind – eine traumatische Erfahrung für alle Beteiligten. Auch unter den Roma sind Fälle bekannt.

Europarat: Welche Lösungen schlagen Sie vor?

Von Seiten der Staaten wäre es wichtig, Gesetze zu erlassen, die Zwangsverheiratungen stoppen. Die nationalen Gesetze müssen geändert werden, damit diese Verletzungen unter Strafe gestellt und strafrechtlich verfolgt werden. Einer der wichtigsten Punkte meines Berichts ist die Forderung, das gesetzliche Alter für Eheschließungen auf 18 Jahre anzuheben. Dies wäre ein logischer Schritt, der auch der Definition in der UN-Kinderrechtskonvention entspricht, wonach die Kindheit mit 18 Jahren endet.

Wenn wir Gesetze ändern wollen, müssen wir darüber hinaus auch Druck auf die Staaten ausüben. Das bedeutet, das Tabu zu brechen und offen über das Problem zu sprechen.